Welche Art von Tierarztbesuchen wird von Santévet erstattet?
Die Gesundheit Ihres Haustieres erfordert tierärztliche Konsultationen, aber Sie wissen nicht genau, ob diese von Ihrer Santévet Tierkrankenversicherung übernommen werden?
Wir helfen Ihnen, die Funktionsweise der Tarife besser zu verstehen.

Was ist ein Ausschluss?
Ein Ausschluss ist eine Klausel in Ihrem Versicherungsvertrag, die besagt, dass unter bestimmten Bedingungen keine Kosten übernommen werden. Sie haben dann keinen Anspruch auf eine Entschädigung. Zunächst einmal sollten Sie verstehen, unter welchen Umständen Ihr Haustier versichert ist.
Welche Tierarztbesuche werden erstattet?
Je nachdem, um welchen Art von Tierarztbesuch es sich handelt und welche Leistungen in Anspruch genommen werden, übernimmt Santévet die damit verbundenen Kosten.
Zwei Fälle sind von dieser Erstattung betroffen.
👉 Sie benötigen einen Termin zur Diagnostik des Tieres.
Ihr Haustier scheint sich nicht in seinem Normalzustand zu befinden? Dann ist eine Konsultation beim Tierarzt erforderlich. Und unabhängig von der Diagnose (Krankheit oder Verletzung bei einem Unfall) wird die Konsultation bis zur definierten jährlichen Obergrenze erstattet.
Voraussetzung ist, dass Ihr kleiner vierbeiniger Freund Symptome aufweist, die auf der Rechnung angegeben sind.
👉 Sie benötigen einen Termin zur Prävention.
Impfungen, Wurmkuren, Gesundheitschecks... Manche Behandlungen erfordern eine Konsultation und ziehen dann Tierarztkosten nach sich.
- Wenn bei der Konsultation keine Symptome festgestellt werden, erhalten Sie die Kosten im Rahmen Ihrer Vorsorgepauschale erstattet. Der Betrag, der Ihnen erstattet wird, richtet sich nach dem Betrag, der in Ihrem Vorsorgepaket verfügbar ist (50€/Jahr bei allen Tarifen).
- Umgekehrt, wenn bei diesem Besuch Symptome festgestellt werden und diese von Ihrem Tierarzt auf der Rechnung eindeutig angegeben werden, dann kann Ihnen der Preis für den Besuch im Rahmen der
- jährlichen Obergrenze erstattet werden.
Wichtig:
Um Anspruch auf eine Erstattung zu haben, müssen die Symptome und/oder die Diagnose auf der Rechnung angegeben sein und der Betrag der tierärztlichen Behandlung muss deutlich auf der Tierarztrechnung ausgewiesen sein.
Welche Ausschlüsse gelten für die Tarife?
Wie in jedem Versicherungsvertrag gibt es auch bei Santévet Ausschlüsse von der Kostenerstattung.
Einige tierärztliche Behandlungen gehören zu den sogenannten Ausschlüssen und werden daher von der Tierkrankenversicherung nicht erstattet.
- Erstens finden sich unter den Ausschlüssen erbliche und angeborene Krankheiten. Wenn die Erkrankung bereits bei der Geburt festgestellt wird, übernehmen die Tierkrankenversicherungen keine Kostenübernahme. Allerdings bietet Santévet unter bestimmten Bedingungen eine Kostenübernahme für Hüftgelenksdysplasie bei Hunden an.
- Ein weiterer Ausschlussfall sind Krankheiten und Unfälle, die vor Abschluss einer Tierkrankenversicherung gemeldet wurden, sowie deren Folgen, die vor Abschluss Ihres Vertrags oder während der Wartzezeiten aufgetreten sind oder festgestellt wurden.

Und um sicherzustellen, dass Ihr Haustier keine Vorerkrankungen* hat, gibt es bei Santévet drei Karenzzeiten (auch "Wartezeiten" genannt):
- die Wartezeit für Unfälle beträgt 48 Stunden
- die Wartezeit für Krankheiten 45 Tage
- die Wartezeit für Operationen nach Krankheiten und Kreuzbandverletzungen 3 Monate
*48 Monate nach Vertragsabschluss werden auch Krankheiten und Behandlungen erstattet, die vor Inkrafttreten des Vertrags stattgefunden haben.
3. Der letzte Ausschlussfall betrifft Krankheiten, die bei einem Tier gemeldet werden, dessen Impfungen nicht auf dem neuesten Stand sind.
Wenn eine Erkrankung durch einen bestehenden Schutz wie eine Impfung verhindert werden kann, wird sie nicht erstattet, wenn die Impfung oder deren Auffrischung nicht vorher durchgeführt wurde.
Die letztgenannte Kategorie umfasst mehrere Krankheiten, die je nach Hund und Katze unterschiedlich sein können.
Hundekrankenversicherung: Welche Ausschlüsse gibt es?
👉 Staupe 👉 Hepatitis Rubarth 👉 Leptospirose 👉 Parvovirose 👉 Tollwut
Katzenkrankenversicherung: Welche Ausschlüsse gibt es?
👉 Typhus 👉 Katzenschnupfen 👉 Calcivirose 👉 Katzenleukose 👉 Tollwut
Fazit
💡 Haben Sie an die Vorsorge gedacht?
Alle unsere Tarife erhalten eine Vorsorgepauschale.
Ihnen wird jedes Jahr ein Betrag zugewiesen, um vorhersehbare Maßnahmen (die nicht mit einer Krankheit oder einem Unfall zusammenhängen) zu finanzieren, z. B. Impfungen.
Hierbei handelt es sich um einen Betrag, den Sie auch für den Kauf von Produkten oder Behandlungen verwenden können (Antiparasitenmittel, Wurmkuren, Impfungen, Pflegeprodukte, usw.).