Tierkrankenversicherung: Verträge verstehen
Wie funktioniert eine Hunde- oder Katzenkrankenversicherung? Wie wählt man die passende Versicherung für seinen Hund oder seine Katze?
Sie möchten sich optimal um Ihr Haustier kümmern und haben sich diese Fragen schon gestellt? Dann lesen Sie unseren Artikel, um zu erfahren, wie eine Tierkrankenversicherung funktioniert und welche Leistungen erstattet werden (können).

Wie funktioniert eine Tierkrankenversicherung? Welche Tierarztkosten werden konkret von einer Tierkrankenversicherung erstattet?
Je nach abgeschlossener Tierkrankenversicherung können Sie sich folgende Tierarztkosten bei Krankheit und/oder OP des Tieres ganz (oder teilweise) erstatten lassen:
- Tierarztbesuche,
- Medikamente,
- Operationen,
- Anästhesie,
- Krankenhausaufenthalte,
- medizinische Bildgebung (Ultraschall, CT, MRT etc.),
- Laboranalysen,
- Zahnsteinentfernungen,
- Alternativmedizin ...
Je nach Erstattungssatz, Selbstbehalt und Erstattungsobergrenzedes gewählten Tarifs werden Ihre Tierarztkosten für das Jahr also mehr oder weniger erstattet.
Funktioniert eine Tierkrankenversicherung wie unsere?
Auch wenn sie manchmal fälschlicherweise als „Hundekrankenkasse“ oder „Katzenkrankenkasse“ bezeichnet wird, funktioniert die Krankenversicherung für Tiere nicht wie die Krankenkasse für Menschen.
Im Gegensatz zu einer menschlichen Krankenkasse kann eine Tierkrankenversicherung nämlich nur unter bestimmten Voraussetzungen für vorvertragliche Ereignisse (d.h. Vorerkrankungen) aufkommen, das heißt für medizinische Kosten, die vor Vertragsabschluss (oder während der Wartezeiten, siehe weiter unten im Artikel) entstanden sind.
Was ist der sogenannte "Selbstbehalt" bei Tierkrankenversicherungen?
Wie auch in anderen Versicherungen ist der "Selbstbehalt" ein fester Betrag, der von einer Erstattungssumme abgezogen wird. Es ist demnach der verbleibende Kostenanteil, den Sie selbst zu tragen haben.
Es gibt verschiedene Arten von "Selbstbehalten", je nach gewähltem Versicherungsvertrag.
Am "günstigsten" ist der einmal jährlich zu zahlende Selbstbehalt: Sobald nämlich dessen vollständiger Betrag erreicht ist (in einer oder mehreren Rechnungen, je nach den zu erstattenden Beträgen), werden die anderen Rechnungen des Vertragsjahres ohne Selbstbehalt erstattet.
Sofern es um einen Prozentsatz geht, der vom Kunden selbst zu zahlen ist, spricht man vielmehr von "Selbstbeteiligung".
Die Typen von Selbstbeteiligung sind:
- Die Selbstbeteiligung pro Schadensfall: Ein Prozentsatz, der systematisch und das ganze Jahr über von der jeweiligen Rechnungssumme abgezogen wird.
Ausschlüsse der Tierkrankenversicherung
Bestimmte tierärztliche Behandlungen fallen unter die sogenannten Ausschlüsse und werden daher von der Tierkrankenversicherung nicht erstattet. Allerdings gibt es auch unter dieser Kategorie Sonderfälle, in denen eine Kostenerstattung möglich ist.
Erbkrankheiten und angeborene Krankheiten
Die Tierkrankenversicherung für Hunde und Katzen enthält Ausschlüsse. Es handelt sich um Krankheiten oder tierärztliche Behandlungen, die nicht erstattet werden und für die daher auch kein Anspruch auf Kostenübernahme besteht.
Zunächst einmal gibt es Erbkrankheiten. Sofern feststeht, dass eine Erkrankung auf einen Erbfehler zurückzuführen ist, der bei der Geburt oder während der Trächtigkeit aufgetreten (angeboren) ist, übernehmen sehr wenige Tierkrankenversicherung die Kosten für die damit in Zusammenhang stehenden Behandlung.
Krankheiten und Unfälle sind unvorhersehbar. Mithilfe bestimmter Gentests lässt sich jedoch heutzutage feststellen, ob die Elterntiere (die Eltern des zukünftigen Welpen oder der zukünftigen Katze, die man sich anschaffen möchte) frei von bestimmten Erbkrankheiten sind.
Bei der Auswahl des Haustieres ist es daher wichtig, sich gegebenenfalls die Tests der Elterntiere vorlegen zu lassen.
In manchen Fällen, wie insbesondere bei Hüftgelenksdysplasie, bedeutet ein Befallsgrad von 0 nicht zwangsläufig, dass die Nachkommen frei davon sein müssen. Allerdings ist die Wahrscheinlichkeit dann viel geringer.
Die Ausschlüsse können im Detail in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (kurz AVB) nachgelesen werden oder telefonisch vom Kundenservice erläutert werden.
Vorvertragliche Ereignisse und Wartezeit (Karenzzeit)
Alle Behandlungen im Zusammenhang mit Krankheiten und Unfällen, die vor dem Abschluss eines Tierkrankenversicherungsvertrags bei SantéVet angegeben wurden, ebenso wie deren Folgen und Konsequenzen, werden während der ersten 24 Monate der Vertragslaufzeit nicht erstattet.
Die Wartezeiten sollen sicherstellen, dass das Tier nicht von vorvertraglichen Ereignissen betroffen ist, sprich: keine Vorerkrankungen hat.
Diese Wartezeiten beginnen mit Inkrafttreten des Vertrags. Die Wartezeit bei Unfällen ist aufgrund ihres unerwarteten und plötzlichen Charakters im Allgemeinen viel kürzer.
Bei SantéVet gibt es 3 Wartezeiten, die Sie kennen sollten: die Unfallwartezeit von 48 Std., die Wartezeit für Krankheiten von 45 Tagen und die Wartezeit für Operationen 3 Monate.
Tierärztliche Behandlungen aufgrund eines Unfalls oder einer Krankheit, die sich während der Wartezeit ereignet haben, werden nicht übernommen.
Selbstverständlich wird jeder neue Unfall und jede neue Krankheit (sofern nicht vererbt oder angeboren), deren erste Symptome nach diesen Wartezeiten auftreten, gemäß den Leistungen des gewählten Tarifs erstattet.
Sehen Sie sich unser Video an, um in 2 Minuten alles über die SantéVet-Tierkrankenversicherung zu verstehen.
Krankheiten bei nicht aufgefrischten Impfungen
Der Tierhalter muss außerdem dafür sorgen, dass alle Impfungen seines Tieres auf dem neuesten Stand sind. Eine Krankheit, die durch einen bestehenden Schutz (insbesondere eine Impfung) verhindert werden könnte, wird nicht erstattet, sofern die Impfung oder Auffrischungsimpfung unterblieb.
Man muss jedoch relativierend erwähnen, dass eine Kostenübernahme für diese Handlungen manchmal möglich sein kann, allerdings nur unter bestimmten Bedingungen, die von der Versicherung festgelegt werden.
💡 Schöpfen Sie die Vorsorgepauschale Ihres Versicherungstarifs aus
Im Rahmen eines Vertrags, der ein Vorsorgebudget oder eine Vorsorgepauschale beinhaltet, kann der versicherte Tierhalter den ihm jährlich zugewiesenen Betrag zur Finanzierung von Vorsorgemaßnahmen (die nicht mit einer Krankheit oder einem Unfall in Verbindung stehen) verwenden. Darunter fallen Tierarztbesuche für bsp. Impfungen.
Diesen Betrag kann man ebenfalls für den Kauf von Produkten oder Behandlungen verwenden (Antiparasitenmittel, Wurmkuren, Impfungen, spezielle Pflegeprodukte usw.).
Über den Cat Indoor Tarif wird über die Pauschale für therapeutisches Futter von 50 € ein Teil der vom Tierarzt verschriebenen therapeutischen Futtermittel erstattet, sofern Ihr Tier an Diabetes, Niereninsuffizienz oder Ähnlichem leidet.
Vorteil für langjährige Verträge
Für bestimmte Behandlungen wie die Zahnsteinentfernung können die Kosten nach einer bestimmten Vertragsdauer trotzdem übernommen werden.
Die Kostenübernahme greift auch, wenn bestimmte, an sich nicht erstattungsfähige Eingriffe aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalls erforderlich werden:
- Dies gilt beispielsweise für eine trächtige Hündin, die einen Unfall erlitten hat und deren Gesundheitszustand eine Geburt per Kaiserschnitt erforderlich macht.
- Oder für eine Zahnsteinentfernung, die im Rahmen eines Eingriffs zur Behandlung von Zahn- und Mundkrankheiten erforderlich ist.
Ein FAQ-Forum, in dem Sie alles erfahren
Ein Forum für FAQ (Häufig gestellte Fragen) ist auf unserer Website verfügbar. Hier finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen zum Thema Krankenversicherung für Tiere. Im Tab „Erstattung“ dieser FAQ finden Sie Einzelheiten zu den Ausnahmen von der Kostenerstattung.
Die freie Wahl des Tierarztes und Handlungsfreiheit der Behandlungen
Eine gute Tierkrankenversicherung für Hunde und Katzen sollte Ihnen ermöglichen, sich vom Tierarzt Ihrer Wahl (auch im Notfall) beraten zu lassen, und zwar an jedem Ort. Dies gilt auch für Reisen ins Ausland.
SantéVet als Spezialist für Tierkrankenversicherungen für Hunde und Katzen übernimmt außerdem die Kosten für bestimmte alternative Therapien, sofern diese von einem Tierarzt durchgeführt werden: Homöopathie, Physiotherapie, Akupunktur oder Osteopathie.