Ist eine Hundehaftpflicht gesetzlich vorgeschrieben?

In Deutschland besteht keine bundesweite gesetzliche Verpflichtung zum Abschluss einer Hundehaftpflichtversicherung. Es gibt jedoch einige Bundesländer, die eine Haftpflichtversicherung für bestimmte Hunderassen oder als Voraussetzung für die Hundehaltung vorschreiben können.

Ist eine Hundehaftpflicht gesetzlich vorgeschrieben?
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Zum Beispiel kann in einigen Bundesländern eine Haftpflichtversicherung für als „gefährlich“ eingestufte Hunderassen wie Pitbulls oder American Staffordshire Terrier gesetzlich vorgeschrieben sein. In anderen Regionen kann eine Hundehaftpflicht als Voraussetzung für die Anmeldung eines Hundes bei den örtlichen Behörden erforderlich sein.

Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) regelt die Haftung für Schäden, die durch einen Hund verursacht werden. Der Halter eines Tieres haftet nach § 833 BGB für Schäden, die es verursacht hat. Es obliegt dem Halter, sämtliche Schäden zu ersetzen, die er durch seinen Hund verursacht hat, unabhängig davon, ob es sich um eine Fahrlässigkeit handelt oder nicht.

Gibt es Regelungen für "Kampf"- oder Listenhunde?

Die einzelnen Bundesländer können selbst entscheiden, ob sie die Hundehaftpflichtversicherung verpflichtend machen oder nicht. Immer mehr Bundesländer entscheiden sich dafür. Hier gilt also, im Gegensatz zur Krankenversicherung für Hunde, eine Pflicht. Zum Beispiel in Schleswig-Holstein, Thüringen, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt, Hamburg und Berlin. Die Hundehaftpflichtversicherung ist in Nordrhein-Westfalen bei Hunden mit einem Körpermaß ab 40 cm und einem Gewicht ab 20 kg obligatorisch. In vielen Städten ist es inzwischen üblich, dass die Stadt den Nachweis für die Haftpflichtversicherung des Hundes verlangt.
Wenn Ihr Tier ein Listenhund ist, informieren Sie sich bitte in Ihrem Bundesland über die geltenden Regeln. In diesem Fall sind oft noch weitere Auflagen zu erfüllen.

Was kostet eine Haftpflichtversicherung für Hunde?

Die Kosten für eine Hundehaftpflichtversicherung können stark variieren und hängen von verschiedenen Faktoren ab, darunter die Versicherungsgesellschaft, die Rasse und Größe des Tieres, der Wohnort des Versicherungsnehmers und der gewünschte Deckungsumfang. Die jährlichen Prämien können zwischen etwa 50 € und 150 € liegen, doch ist dies nur ein grober Durchschnitt und die tatsächlichen Kosten können höher oder niedriger sein.

Die Rasse und Größe des Hundes sind entscheidende Faktoren, da größere Hunderassen tendenziell höhere potenzielle Schadenssummen verursachen können. Darüber hinaus können bestimmte Rassen als risikoreicher eingestuft werden und höhere Prämien haben. Der Wohnort des Versicherungsnehmers spielt ebenfalls eine Rolle, da verschiedene Regionen unterschiedliche Haftpflichtanforderungen und -risiken aufweisen können. Städtische Gebiete mit höherer Bevölkerungsdichte und mehr öffentlichen Räumen können zu höheren Prämien führen, da das Risiko von Schäden erhöht ist.

Der gewünschte Deckungsumfang beeinflusst ebenfalls die Kosten. Eine umfassendere Deckung, die zusätzliche Leistungen wie Tierarztkosten oder die Deckung von Sachschäden an gemieteten oder geliehenen Objekten umfasst, kann zu höheren Prämien führen. Es ist ratsam, verschiedene Angebote von Versicherungsgesellschaften einzuholen und die Bedingungen sorgfältig zu prüfen, um die beste Deckung zu einem angemessenen Preis zu finden. Einige Versicherer bieten auch Rabatte an, wenn mehrere Haustiere versichert sind oder wenn der Versicherungsnehmer bereits andere Policen bei ihnen hat.

Selbstbeteiligung

Die Selbstbeteiligung bei einer Hundehaftpflicht wird in der Regel bei Vertragsabschluss festgelegt und kann je nach Versicherungsgesellschaft und Tarif variieren. Normalerweise haben Versicherungsnehmer:innen die Möglichkeit, aus verschiedenen Selbstbeteiligungsoptionen zu wählen, die sich auf die Höhe der Prämien auswirken können.

Typischerweise wird die Selbstbeteiligung als fester Geldbetrag pro Schadensfall festgelegt. Zum Beispiel kann die Selbstbeteiligung abhängig von den Bedingungen des Versicherungsvertrags 100 €, 250 €, 500 € oder mehr betragen.

Es ist wichtig zu beachten, dass eine höhere Selbstbeteiligung in der Regel zu niedrigeren Versicherungsprämien führt, während eine niedrigere Selbstbeteiligung höhere Prämien zur Folge haben kann. Versicherungsnehmer sollten die Selbstbeteiligung sorgfältig abwägen und berücksichtigen, wie viel sie im Schadensfall selbst tragen können und wollen, und wie sich dies auf die monatlichen Kosten der Versicherung auswirkt.

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Welche Leistungen zahlt eine Hundehalterhaftpflicht?

Als Hundebesitzer:in hafteten Sie für Schäden, die Ihr Tier einem Dritten verursacht hat. Im Allgemeinen lassen sich das Ausmaß und die daraus entstehenden Folgekosten nicht abschätzen. Es ist möglich, dass Ihr Vierbeiner einen Verkehrsunfall mit Personenschaden verursacht und die Person aufgrund dauerhafter Beeinträchtigungen eine lebenslange Rentenzahlung erhält. Für diesen Fall muss Ihre Hundehaftpflicht aufkommen. Bei Personenschäden und Unfällen können die Kosten schnell in die Millionenhöhe gehen. Sollte die Deckungssumme Ihrer Hundehaftpflicht nicht ausreichen, haften Sie zusätzlich in unbegrenzter Höhe mit Ihrem Privatvermögen.

Die Pflicht zur Versicherung ist sinnvoll – Schadenbeispiele

Es gibt viele weitere Szenarien: Ihr Hund ist in eine Beißerei verwickelt worden. Oder er bellt einen Radfahrer an, der sich erschreckt und stürzt. Ihr Vierbeiner springt vor lauter Freude auf das Auto des Bekannten und schon ist der Lack beschädigt. Ihr Hund sieht ein Tier auf der gegenüberliegenden Straßenseite, stürmt los und sorgt für einen Autounfall, oder aber er verwandelt das Ferienhaus in einen Hundespielplatz. Personen- und Sachschäden gehören zu den häufigsten Schadensfällen. Hier sind einige weitere Beispiele für Schäden, die von einer Hundehaftpflicht abgedeckt werden können:

  1. Sachschäden: Wenn Ihr Hund beispielsweise Möbel, Kleidung oder andere Gegenstände beschädigt, kann die Versicherung die Kosten für Reparaturen oder Ersatz übernehmen.
  2. Personenschäden: Falls Ihr Hund eine Person verletzt, sei es durch einen Biss oder einen Sturz, können die Kosten für medizinische Behandlungen, Rehabilitationsmaßnahmen und eventuelle Schmerzensgelder von der Versicherung übernommen werden.
  3. Vermögensschäden: Wenn Ihr Hund einen finanziellen Verlust verursacht, zum Beispiel durch das Beschädigen von Eigentum oder das Verursachen von Unfällen, die zu finanziellen Einbußen führen, kann die Versicherung auch für diese Schäden aufkommen.
  4. Mietsachschäden: Falls Ihr Hund in einer gemieteten Unterkunft Schäden verursacht, kann die Versicherung die Kosten für Reparaturen oder Ersatz übernehmen.

Es ist wichtig zu beachten, dass die genauen Deckungsumfänge je nach Versicherungspolice variieren können. Die Hundehaftpflichtversicherung übernimmt die Haftung für Schäden, die Ihr Hund einem Dritten zufügt, wenn Sie als Hundehalter:in haftbar gemacht werden können.
Sie werden nicht verhindern können, dass Ihr Vierbeiner einmal einen Schaden anrichtet. Möglicherweise ist es nicht seine Schuld. Dies ist jedoch nicht von Bedeutung, da Sie allein aus der Gefahr heraus haften, dass Ihr Hund anwesend ist.

Wie können Sie am besten Unfälle verhindern?

Es ist von Bedeutung, einige Vorsichtsmaßnahmen zu ergreifen und die richtigen Verhaltensregeln im Umgang mit Tieren zu befolgen:

  • Erziehung und Sozialisierung: Es ist für einen gut ausgebildeten und sozialisierten Hund nicht wahrscheinlich, einen Menschen zu verletzen. Investieren Sie Zeit in die Ausbildung Ihres eigenen Hundes. Hunde sollten stets an der Leine gehalten werden, um unerwartete Begegnungen mit anderen Menschen oder Tieren zu vermeiden.
  • Kinder richtig anleiten: Es ist wichtig für Kinder, zu verstehen, wie sie sich einem Hund gegenüber verhalten sollten. Es ist wichtig, dass Sie den Hund nicht belästigen oder verunsichern und stets in der Obhut eines Erwachsenen sind. Kinder sind oft nah bei den Tieren. Deshalb können sie im Gesicht verletzt oder gar gebissen werden. Dies kann durch verantwortungsbewusste Erwachsene verhindert werden. Es ist wichtig, dass Sie bei Kontakten mit fremden Tieren immer den Hundehalter informieren, bevor Sie sich ihm nähern oder ihn näher heranziehen.
  • Bitte achten Sie auf die Signale Ihres Hundes: Seien Sie dem Hund gegenüber respektvoll und achten Sie auf seine Körpersprache. Es ist nicht ratsam, den Vierbeiner zu bedrängen oder ihn in unangenehme Situationen zu bringen. Es ist für Hundehalter:innen häufig hilfreich, die Körpersprache von Hunden zu verstehen. Wenn Sie erst seit Kurzem einen Hund besitzen, ist es ratsam, sich über die Anzeichen von Aggression bei Hunden zu informieren.
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Was zahlt die Hundehaftpflicht nicht?

Obwohl die Hundehaftpflichtversicherung eine breite Palette von Schäden abdeckt, gibt es bestimmte Situationen und Schadensfälle, die in der Regel nicht von der Versicherung übernommen werden. Es ist wichtig, sich bewusst zu sein, welche Ausschlüsse und Einschränkungen in Ihrer Police enthalten sind. Hier sind einige häufige Ausschlüsse:

  1. Vorsätzliche Schäden: Schäden, die absichtlich durch Ihren Hund verursacht wurden, sind normalerweise nicht abgedeckt. Dies umfasst Schäden, die durch Aggression oder Provokation entstehen.
  2. Schäden am eigenen Eigentum: Die Versicherung deckt in der Regel keine Schäden ab, die Ihr Hund an Ihrem eigenen Eigentum verursacht, wie zum Beispiel an Ihrem Haus, Ihren Möbeln oder Ihrem Fahrzeug.
  3. Schäden an Familienmitgliedern: Schäden, die Familienmitglieder oder andere im gleichen Haushalt lebende Personen erleiden, sind in der Regel nicht abgedeckt. Dies kann auch für Personen gelten, die im Rahmen einer bezahlten Dienstleistung im Haushalt arbeiten.
  4. Schäden durch Rasseausschlüsse: Bestimmte Rassen können von der Deckung ausgeschlossen sein, insbesondere wenn sie als gefährlich eingestuft sind. Dies variiert je nach Versicherungsgesellschaft und kann in den Versicherungsbedingungen angegeben sein.
  5. Straftaten: Schäden, die im Zusammenhang mit strafrechtlichen Handlungen entstehen, wie zum Beispiel Diebstahl oder Vandalismus, sind in der Regel nicht abgedeckt.

Es ist wichtig zu beachten, dass die genauen Ausschlüsse und Bedingungen je nach Versicherungspolice variieren können. Daher ist es ratsam, die Bedingungen der Versicherungspolice sorgfältig zu prüfen und sicherzustellen, dass Sie die Ausschlüsse verstehen.

Unterstützung bei unberechtigten Ansprüchen

Im Falle unberechtigter Ansprüche gegen Ihre Hundehaftpflichtversicherung führt die Versicherungsgesellschaft eine gründliche Untersuchung durch, einschließlich der Sammlung von Beweisen und Zeugenaussagen. Sollten sich die Ansprüche als unbegründet erweisen, übernimmt die Versicherung die Abwehr und ergreift rechtliche Schritte zum Schutz Ihrer Interessen.

Sie unterstützt Sie aktiv und leitet Verhandlungen ein oder setzt sich vor Gericht zur Wehr, um sicherzustellen, dass Sie nicht für Schäden haften müssen, die Ihr Hund nicht verursacht hat. Es ist entscheidend, Ihrer Versicherung alle relevanten Informationen zur Verfügung zu stellen und bei Bedarf eng mit ihr zusammenzuarbeiten, um die Situation zu klären und Ihre Rechte zu wahren. Ihre Hundehaftpflichtversicherung ist Ihr verlässlicher Partner, der Sie vor ungerechtfertigten Ansprüchen schützt und Sie in rechtlichen Angelegenheiten unterstützt.

Herausgegeben von

Sabine Tollen