Das Wichtigste in Kürze (TL;DR)
- Der EU-Heimtierausweis ist ein notwendiges Reisedokument für Heimtiere in der EU.
- Tiere, für die ein EU-Heimtierausweis ausgestellt werden soll, müssen mit einem Chip gekennzeichnet sein.
- Auch ohne Reiseabsicht mit dem Haustier ist der EU-Heimtierausweis sinnvoll, weil dort alle Impfungen eingetragen sind.
Was beinhaltet der EU-Heimtierausweis?
Der blaue EU-Heimtierausweis ist gesetzlich vorgeschrieben immer mehrsprachig gestaltet und enthält unter anderem die folgende Angaben:
- Name der Tierhalterin oder des Tierhalters
- Beschreibung des Tiers
- Kennzeichnung des Tiers (Art und Datum der Kennzeichnung sowie Kennzeichnungsnummer)
- gültige Tollwutimpfung
- Bestätigung des Tests zur Titrierung von Tollwutantikörpern (nachweislich ausreichender Impfschutz), wenn Reisen in nicht gelistete Drittländer beabsichtigt sind
- weitere Impfungen oder Behandlungen, zum Beispiel gegen Echinokokken
Nach den offiziellen Vorgaben der Europäischen Union muss das Dokument standardisiert in der jeweiligen Landessprache des Ausstellungslandes sowie zwingend auf Englisch verfasst sein. Ein in Deutschland ausgestellter Ausweis enthält die Textfelder somit standardmäßig in Deutsch und Englisch.

EU-Heimtierausweis: Nummer
Jeder EU-Heimtierausweis ist zusätzlich zu den oben aufgeführten Daten mit einer zentral vergebenen, fortlaufenden Nummer versehen, die man am ehesten mit einer Personalausweisnummer vergleichen kann. Durch diese Nummer kann der Ausweis eindeutig einem individuellen Tier zugeordnet werden. Die Nummer befindet sich am unteren Rand des Ausweises und beginnt immer mit einem Ländercode. Für Deutschland ist dies DE. Die Passnummer unterscheidet sich von der15-stelligen Mikrochip-Nummer (Transpondernummer) des Tiers. Diese letztere Nummer steht auf dem eingeklebten Barcode-Aufkleber auf der Seite „Kennzeichnung des Tieres“.

Was kostet ein EU-Heimtierausweis beim Tierarzt?
Die Kosten für die Ausstellung eines EU-Heimtierausweises können unterschiedlich hoch sein, je nachdem, ob das Tier erst noch geimpft oder gekennzeichnet werden muss oder nicht. Die Preisspanne für den Ausweis selbst liegt in der Regel zwischen 10 und 20 Euro, in manchen Fällen kann der Preis auch darüber hinausgehen. Es ist ratsam, sich vorab in der jeweiligen Praxis nach den konkreten Kosten zu erkundigen. Im Zusammenhang mit der Ausstellung des EU-Heimtierausweises ist zudem mit den folgenden Kosten für einen Hund oder eine Katze zu rechnen (ohne Versicherung):
| Allgemeine Untersuchung | zwischen 23,62 € (einfacher Satz) und 70,86 € (dreifacher Satz) netto (Hund und Katze) |
| Mikrochip (Setzen und Registrieren) | ca. 40 bis 70 € |
| Tollwutimpfung (inkl. Impfstoff und Untersuchung) | ca. 40 bis 60 € |
| Auffrischungsimpfung gegen Tollwut: | ca. 30 € bis 60 € (Hund und Katze) |
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Tollwutimpfung – die wichtigste Anforderung für den EU-Heimtierausweis
Für Reisen innerhalb der EU mit einem Haustier und somit für die Ausstellung eines EU-Heimtierausweises ist eine Tollwutimpfung zwingend erforderlich. Wichtig zu beachten ist, dass die Tollwutimpfung bei Erstimpfung erst 21 Tage nach der Verabreichung ihre Gültigkeit erlangt. Wie lange die Tollwutimpfung danach gültig bleibt, richtet sich nach den Angaben des Impfstoffherstellers und dem Eintrag der Tierärztin bzw. des Tierarztes im Heimtierausweis. In der Regel beträgt die Gültigkeit in der Praxis bis zu 3 Jahre. Jährliche Auffrischungen sind innerhalb der EU nicht mehr vorgeschrieben, solange die Impfung ohne Unterbrechung gültig ist. Das heißt, dass der Schutz der Auffrischungsimpfung sofort ohne Wartezeit gilt, wenn eine noch gültige Impfung fristgerecht innerhalb des 3-Jahres-Zeitraums aufgefrischt wird. Erfolgt die Auffrischungsimpfung auch nur einen Tag zu spät, handelt es sich nicht mehr um eine Auffrischungsimpfung im rechtlichen Sinne, sondern um eine Neuimpfung. Von Bedeutung ist dies insbesondere für Reisen ins Ausland, für die eine gültige Tollwutimpfung erforderlich ist. Gilt die Impfung nämlich nicht als Auffrischungsimpfung, sondern als Neuimpfung, muss man wieder die Frist von 21 Tagen für den Beginn des Impfschutzes abwarten. Bei jungen Hunden ist zu beachten, dass diese erst ab der 12. Woche gegen Tollwut geimpft werden können. Durch die 21-tägige Wartezeit können Welpen daher frühestens mit 15 Wochen legal innerhalb der EU reisen.
Tipp von Santévet: Nach der Impfung sollten Sie Ihren Hund für 24 Stunden körperlich schonen und auf übermäßige Belastung verzichten. Leichte Müdigkeit oder eine kleine Schwellung an der Einstichstelle sind normal. Tritt jedoch starkes Erbrechen, Fieber oder auffälliges Verhalten auf, suchen Sie sofort tierärztliche Hilfe auf. Eine positive Erfahrung beim Impftermin hilft nicht nur dem Tier, sondern erleichtert auch zukünftige Besuche.
Wer darf einen EU-Heimtierausweis ausstellen?
Seit Juli 2020 gelten in Deutschland bundesweit einheitliche Vorgaben für die Ausgabe und Nutzung von EU-Heimtierausweisen. Nur behördlich ermächtigte Tierärztinnen und Tierärzte dürfen diese Ausweise ausstellen, wenn sie zuvor in der zentralen HI-Tier-Datenbank registriert wurden und über eine gültige Betriebsnummer verfügen. Die Ausgabe der fälschungssicheren Blanko-Dokumente erfolgt ausschließlich über autorisierte Anbieter, etwa Impfstoffhersteller oder Tiermedizingroßhändler. Die Angaben zur Tieridentität und zur Halterin bzw. zum Halter werdenvon der Tierärztin bzw. vom Tierarzt vollständig ausgefüllt. Anschließend bestätigt die Tierhalterin bzw. der Tierhalter die Angaben durch ihre/seine Unterschrift. Bei Tieren, die vor dem 3. Juli 2011 eine Tätowierung erhalten haben, ist die Tätowierungsstelle zu dokumentieren.

EU-Heimtierausweis beantragen
Zum Erhalt eines EU-Heimtierausweises ist in Deutschland kein Antrag bei einer Behörde erforderlich. Man muss nur einen Termin bei einer behördlich ermächtigten Tierärztin oder einem behördlich ermächtigten Tierarzt vereinbaren. In der Tierarztpraxis wird der Chip geprüft, dann werden die Impfungen in den Ausweis eingetragen und das Dokument mit allen erforderlichen Daten ausgestellt.
Gibt es den Heimtierausweis digital?
Ein offizieller, digitaler EU-Heimtierausweis als vollwertiger Ersatz für das blaue Papierdokument existiert derzeit noch nicht . Es gibt zwar verschiedene Apps und Anbieter, bei denen man die Daten des Tiers, Impfungen oder den Pass digital hinterlegen kann, aber für Reisen mit Hunden, Katzen oder Frettchen innerhalb der EU ist nach wie vor der physische, fälschungssicher blaue EU-Heimtierausweis im Papierformat erforderlich. Die digitalen Kopien oder Apps erleichtern also nur die Organisation bei der Tierärztin bzw. beim Tierarzt oder im Alltag, werden aber bei Grenzkontrollen oder Flugreisen von den Behörden nicht als offizieller Nachweis anerkannt.
Besitzerwechsel und Umschreiben: Was passiert mit dem EU-Heimtierausweis?
Bei einem Besitzerwechsel ist eine Tierärztin bzw. ein Tierarzt aufzusuchen. Die Tierärztin bzw. der Tierarzt trägt die Daten der neuen Halterin bzw. des neuen Halters in das dafür vorgesehene Feld im EU-Heimtierausweis ein. Es ist nicht erlaubt, die Daten im Ausweis eigenhändig durchzustreichen oder zu überkleben. Die neue Halterin bzw. der neue Halter muss den Ausweis mit Namen und Adresse unterschreiben. Bei der Umschreibung muss das Tier nicht neu geimpft werden. Übrigens gibt es im Ausweis nur eine begrenzte Anzahl an Feldern für neue Besitzerinnen und Besitzer. Sind alle Felder belegt, muss die Tierärztin oder der Tierarzt einen neuen EU-Heimtierausweis ausstellen. Dafür werden die aktuellen Impfungen und die Chipnummer in den neuen Pass übertragen. Für Umschreibung und Neuausstellung fallen geringe Kosten an:
- Umschreiben des EU-Heimtierausweises: meist nur eine geringe Gebühr, um die 5 € bis 10 € oder im Rahmen einer Beratung sogar kostenfrei
- Neuausstellung des Ausweises, wenn kein Platz mehr für eine Umschreibung frei ist: etwa 10 € bis 20 € (plus Kosten für eventuell anfallende neue Impfungen oder Untersuchungen)
Ist ein EU-Heimtierausweis Pflicht?
Für alle, die mit ihrem Heimtier in andere EU-Mitgliedstaaten verreisen wollen, ist der EU-Heimtierausweis Pflicht, da grundsätzlich gilt, dass für jeden Grenzübertritt mit Hund, Katze und Frettchen ein vollständig ausgefüllter Heimtierausweis mit einer gültigen Tollwutimpfung vorliegen muss. Zu beachten ist, dass Welpen frühstens ab einem Alter von 3 Monaten gegen Tollwut geimpft werden können. Die Tollwutimpfung muss mindestens 21 Tage vor dem Grenzübergang erfolgt sein, damit das geimpfte Tier ausreichend Zeit hatte, einen Impfschutz aufzubauen. Nur dann verfügt das Tier über eine gültige Tollwutimpfung. Möchte man mit dem Haustier nicht ins Ausland verreisen, ist die Ausstellung eines EU-Heimtierausweises nicht Pflicht. Dann genügt dergelbe, national gültige Impfausweis, der den Zeitpunkt und den Umfang der durchgeführtenImpfungen dokumentiert. Er wird bei der ersten Impfung kostenlos von der Tierärztin oder vom Tierarzt bzw. bei sehr jungen Welpen gegebenenfalls vom Züchter ausgestellt. Möchte man irgendwann doch mit dem Haustier ins Ausland verreisen, kann der gelbe Ausweis jederzeit gegen eine Gebühr von der Tierärztin oder dem Tierarzt durch die Ausstellung eines EU-Heimtierausweises (blau) ersetzt werden, sofern das Tier mit einem genormten Mikrochip gekennzeichnet ist. Übrigens sind seit dem 1. Januar 2021 EU-Heimtierausweise, die für Heimtierbesitzerinnen und -besitzer mit Wohnsitz im Vereinigten Königreich ausgestellt wurden, für Reisen mit Heimtieren von Großbritannien in ein EU-Land oder nach Nordirland nicht mehr gültig.
Expertenzitat: „Bei Einreise nach D (aus der EU) müssen die Tiere einen EU Heimtierausweis haben und eine Tollwutimpfung, die sie frühstens mit 12 Wochen erhalten dürfen und diese ist erst nach 21 Tagen gültig – also darf ein rechtmäßig eingeführter Welpe erst mit 15 Wochen einreisen.“ – Dr. Laura Rose, Tierärztin
Gilt der EU-Heimtierausweis als internationaler Impfpass?
Ja, der blaue EU-Heimtierausweis ist der in der EU gültige internationale Impfpass, da es ansonsten keinen internationalen Impfpass in der EU gibt. Für Reisen mit Haustieren außerhalb der EU reicht der blaue EU-Heimtierausweis allerdings oft nicht aus, da viele Nicht-EU-Länder (Drittländer) eigene Einreisebestimmungen und zusätzliche amtstierärztliche Gesundheitszeugnisse verlangen. Jedes Nicht-EU-Land legt eigene Regeln fest. Viele Drittländer fordern ein offizielles Gesundheitszeugnis, das kurz vor der Einreise von einer Amtstierärztin bzw. einem Amtstierarzt ausgestellt werden muss. Das bedeutet aber, dass es auch für Reisen außerhalb der EU keinen allgemein gültigen internationalen Impfpass gibt.
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Häufig gestellte Fragen
Wenn Sie den EU-Heimtierausweis Ihres Tieres verloren haben, können Sie diesen bei Ihrer Tierärztin bzw. Ihrem Tierarzt oder in einer Tierklinik gegen eine geringe Gebühr (ca. 10 Euro plus eventuelle Behandlungskosten) neu ausstellen lassen. Dazu gehen Sie am besten in die Tierarztpraxis, die Ihr Tier ursprünglich behandelt hat. Dort sind die Daten Ihres Tiers, die Mikrochipnummer sowie die Historie der Impfungen meist im System gespeichert. Falls Sie Ihre übliche Tierarztpraxis aus irgendeinem Grund nicht aufsuchen können, ist eine andere Möglichkeit, den Mikrochip des Tiers in einer anderen Praxis vor Ort auslesen zu lassen. Sinnvoll ist zudem, falls vorhanden, den nationalen Impfpass, Rechnungen oder andere Belege über vergangene Impfungen (vor allem die besonders wichtige Tollwutimpfung) mitzubringen. Sollten Sie den EU-Heimtierausweis im Ausland verloren haben, müssen Sie eine lokale Tierarztpraxis im Ausland aufsuchen, um einen neuen Pass ausstellen und das Tier bei Bedarf nachimpfen zu lassen, um beim Grenzübertritt keine Probleme zu bekommen.
Seit 2026 gelten neue EU-Vorschriften für die Mitnahme von Haustieren. Diese Vorschriften stellen zum Beispiel klar, dass pro Fahrzeug maximal fünf Haustiere mitgeführt werden dürfen. Darüber hinaus erläutern sie die Bedingungen, die bei der Durchreise von Haustieren durch die EU von einem Nicht-EU-Land in ein anderes erfüllt sein müssen. Außerdem wurden die Anforderungen an die Identifizierung von Haustieren verschärft, insbesondere wurde festgelegt, welche Informationen die Ausweisdokumente enthalten müssen. Einige der Änderungen gelten bereits, andere werden im Laufe dieses Jahres und in den kommenden Jahren schrittweise eingeführt. Die neuen Tiergesundheitsbescheinigungen müssen zum Beispiel ab dem 1. Oktober 2026 verwendet werden, die neuen Identifizierungsanforderungen und die aktualisierten Pässe sind erst ab dem 1. Januar 2028 verbindlich.
Wenn man mit einem Hund, einer Katze oder einem Frettchen ohne gültigen EU-Heimtierausweis im Ausland oder an einer Grenze erwischt wird, drohen je nach Situation empfindliche Konsequenzen. Das kann von der Zurückweisung (das Tier darf die Grenze nicht passieren) über eine Quarantäne (das Tier kann auf Kosten der Halterin bzw. des Halters in eine amtliche Quarantäne geschickt werden, bis der Impfschutz oder die Herkunft geklärt ist), die Beschlagnahme das Tiers (in schweren Fällen oder bei Verdacht auf Tollwut) bis hin zu Geldstrafen (Bußgelder wegen Verstoßes gegen die Seuchenschutzbestimmungen) und die Entstehung weiterer Kosten (für Tierarzt, Unterbringung, Quarantäne und eventuelle Rücktransporte) reichen. Im schlimmsten Fall, wenn ein fehlender Tollwutimpfschutz bei unklarer Herkunft nicht ausgeschlossen werden fall, droht sogar die Einschläferung des Tiers zum Seuchenschutz.
Quellen
https://tieraerztekammer-hamburg.de/tierarztinformationen/eu-heimtierausweis
https://www.service-bw.de/zufi/leistungen/138
Der EU-Heimtierausweis
Hinweis: Die Inhalte dieses Artikels dienen nur der allgemeinen Information und ersetzen keine Untersuchung oder Beratung durch einen Tierarzt.
Santévet
Ihr Spezialist für Tierkrankenversicherungen
Fotos: Pixabay und 123rf
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