Das Wichtigste in Kürze (TL;DR)
- Brut- und Setzzeit: 1. März bis 15. Juli (in den meisten Bundesländern)
- Leinenpflicht: In dieser Zeit müssen Hunde in der freier Natur (Felder, Wälder, Wiesen) an der Leine geführt werden, um Brutvögel, Rehkitze und andere Wildtiere zu schützen.
- Bundesländer mit Leinenpflicht: Alle 16 Bundesländer haben Regelungen, aber die genauen Zeiträume und Gebiete variieren.
- Ausnahmen: In ausgewiesenen Hundeauslaufzonen und auf privaten Grundstücken (mit Erlaubnis) darf der Hund frei laufen.
- Bußgelder: Bei Verstößen drohen Bußgelder in Höhe von 20 € bis zu 5.000 € (je nach Bundesland).
- Neuerungen 2026: In Niedersachsen, NRW und Bayern wurden die Kontrollen verschärft – höhere Strafen bei Zuwiderhandlungen.
Wann ist die Brut- und Setzzeit?
Allgemeiner Zeitraum in Deutschland
Die Brut- und Setzzeit ist die Phase, in der Vögel brüten und Wildtiere (z. B. Rehe, Hasen) ihre Jungen aufziehen, meist von Anfang bis Mitte März bis Mitte bis Ende Juli. In dieser Zeit gelten besonders strenge Regeln für Hundehalter, um die Tiere nicht zu stören.
- Standardzeitraum: 1. März bis 15. Juli (in den meisten Bundesländern)
- Ausnahmen:
- Baden-Württemberg: 1. März bis 31. Juli
- Bayern: 1. März bis 30. Juni (in einigen Regionen bis 15. Juli)
- Schleswig-Holstein: 1. April bis 15. Juli
Warum gibt es die Leinenpflicht in dieser Zeit?
- Schutz von Brutvögeln: Hunde können Vogelnester zerstören oder die Elternvögel aufscheuchen, sodass die Küken verhungern.
- Schutz von Rehkitzen und Hasen: Junge Tiere werden oft von ihren Müttern vorübergehend allein gelassen – Hunde können sie aufschrecken oder verletzen.
- Naturschutzgesetz: Die Regelungen basieren auf dem Bundesnaturschutzgesetz (§ 39 BNatSchG) und den jeweiligen Landesnaturschutzgesetzen.
Tipp von Santévet: „Leinenpflicht schützt – nicht nur Wildtiere und andere Menschen, sondern auch Ihren Hund. Denn Unfälle oder Verletzungen können schnell teuer werden. Mit der Tierkrankenversicherung von Santévet sind Sie vor hohen Tierarztkosten abgesichert – damit Sie sich sorglos auf die schönen Momente mit Ihrem Hund konzentrieren können.“
Bis w ann gilt die Leinenpflicht während der Brutzeit?
In Deutschland gibt es kein bundesweit gültiges Gesetz, das das Anleinen von Hunden regelt. Deshalb legt jedes Bundesland die Gesetzgebung zur Hundeführung selbst fest und die Regelungen können sogar von Kommune zu Kommune unterschiedlich sein. Die entsprechenden Regelungen sind in den jeweiligen Landesgesetzen zu finden. Diese Gesetze heißen beispielsweise Hunde-, Wald- oder Landschaftsordnungsgesetze und sind den jeweiligen Websites der Regionen oder den Amtsblättern zu entnehmen.
Hier folgt eine tabellarische Übersicht:
Leinenpflicht nach Bundesländern – Geltungsdauer pro Bundesland
| Bundesland | Zeitraum der Leinenpflicht | Besonderheiten |
|---|---|---|
| Baden-Württemberg | 1. März – 31. Juli | Längste Brut- und Setzfrist in Deutschland. |
| Bayern | 1. März – 30. Juni | In einigen Regionen bis 15. Juli. |
| Berlin | ganzjährig | Innenstadt, Waldgebiete und Grünflächen |
| Brandenburg | ganzjährig | Innenstadt, Waldgebiete und Parks |
| Bremen | 1. März – 15. Juli | Auch in Parks. |
| Hamburg | ganzjährig | Gilt in allen öffentlichen Grünanlagen, ausgenommen besonders gekennzeichnete Gebiete. |
| Hessen | 1. März – 15. Juli | Ausnahmen in ausgewiesenen Hundeauslaufzonen. |
| Mecklenburg-Vorpommern | 1. März – 15. Juli | Besonders in Küstenregionen |
| Niedersachsen | 1. April – 15. Juli | Neu 2026: Verschärfte Kontrollen! |
| Nordrhein-Westfalen | 1. März – 15. Juli | Gilt in Wäldern und Feldern. |
| Rheinland-Pfalz | 1. März – 15. Juli | Auch in Weinbergen. |
| Saarland | 1. März – 15. Juli | Gilt in allen Naturschutzgebieten. |
| Sachsen | 1. März – 15. Juli | Streng in FFH-Gebieten (Flora-Fauna-Habitat). |
| Sachsen-Anhalt | 1. März – 15. Juli | Gilt in Agrarlandschaften. |
| Schleswig-Holstein | 1. April – 15. Juli | Späterer Beginn. |
| Thüringen | ganzjährig | Gilt in allen Waldgebieten |
Wichtig: Gilt die Leinenpflicht den ganzen Tag?
Ja! Die Leinenpflicht gilt rund um die Uhr während der Brut- und Setzzeit – unabhängig von Tageszeit oder Wetter. Also, Hund an die Leine in freier Landschaft und angrenzenden Straßen! Das schützt Wildtiere wie heimische Bodenbrüter oder eine Bache mit Jungtieren. Da die Bache ihre Frischlinge vehement verteidigt, bedeutet das im Ernstfall auch Schutz für Ihren Hund vor Verletzungen.
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In welchen Bundesländern gibt es eine Leinenpflicht in der Brut- und Setzzeit?
Alle 16 Bundesländer – aber mit Unterschieden
In allen Bundesländern gibt es während der Brut- und Setzzeit laut Gesetz Leinenpflicht-Regelungen , aber die genauen Zeiträume, Gebiete und Ausnahmen variieren und werden teils auch auf kommunaler Ebene geregelt. Hier die wichtigsten Regelungen im Überblick:
1. Nordrhein-Westfalen (NRW)
- Zeitraum: 1. März – 15. Juli.
- Geltungsbereich: Felder, Wälder, Wiesen, Naturschutzgebiete.
- Ausnahmen:
- Ausgewiesene Hundeauslaufzonen (z. B. in Parks oder speziellen Hundeplätzen).
- Private Grundstücke (mit Erlaubnis des Eigentümers).
- Bußgeld: 50–500 € (bei wiederholten Verstößen bis zu 5.000 €).
2. Niedersachsen
- Zeitraum: 1. April – 15. Juli 2026 (neu: verschärfte Kontrollen!).
- Geltungsbereich: In freier Landschaft (Felder, Wälder, Heiden).
- Ausnahmen:
- Eingezäunte Hundeauslaufzonen (z. B. in der Lüneburger Heide).
- Jagdgebiete (mit Erlaubnis des Jagdpächters).
- Bußgeld: 20–250 € (bei Gefährdung von Wildtieren bis zu 5.000 €).
3. Bayern
- Zeitraum: 1. März – 30. Juni (in einigen Regionen bis 15. Juli).
- Geltungsbereich: Wälder, Felder, Wiesen, Almen.
- Ausnahmen:
- Offizielle Hundeauslaufzonen (z. B. in den Alpen).
- Gebirgswege (wenn der Hund unter Kontrolle ist).
- Bußgeld: 30–500 € (bis zu 1.500 € bei extremer Gefährdung).

4. Baden-Württemberg
- Zeitraum: 1. März – 31. Juli
- Geltungsbereich: Alle Gebiete in freier Natur, auch Weinberge.
- Ausnahmen:
- Ausgewiesene Freilaufflächen (z. B. in Stuttgart oder Freiburg).
- Private Grundstücke (mit Erlaubnis).
- Bußgeld: 40–200 € ( bei extremer Gefährdung bis 5.000 €).
5. Hessen
- Zeitraum: 1. März – 15. Juli.
- Geltungsbereich: Wälder, Felder, Naturschutzgebiete.
- Ausnahmen:
- Hundeplätze in Städten (z. B. Frankfurt, Wiesbaden)
- Landwirtschaftlich genutzte Flächen (mit Erlaubnis des Bauern)
- Bußgeld: 50 – 150 € ( bei extremer Gefährdung in Ausnahmefällen bis zu 25.000 €)
6. Schleswig-Holstein
- Zeitraum: 1. April – 15. Juli.
- Geltungsbereich: Küstenregionen, Wälder, Felder.
- Ausnahmen:
- Strände außerhalb der Badesaison (mit Leinenpflicht in der Brutzeit!)
- Ausgewiesene Hundestrände (Örtliche Tourist-Information konsultieren)
- Ausgewiesene Hundeauslaufzonen (z. B. in Nationalparks)
- Bußgeld: 50 – 150 €
7. Brandenburg
- Zeitraum: ganzjährig
- Geltungsbereich: Belebte Innenstadtbereiche, öffentliche Verkehrsmittel, alle Wälder, Felder, Seen (Uferbereiche).
- Ausnahmen:
- Jäger in Jagdgebieten (mit Erlaubnis).
- Private Grundstücke.
- Bußgeld: 50–10.000€.
8. Berlin
- Zeitraum: ganzjährig
- Geltungsbereich: Generelle Leinenpflicht im ganzen Stadtgebiet und in allen Waldgebieten und Grünflächen
- Ausnahmen: Ausgewiesene Hundeauslaufgebiete und Hundefreilaufflächen
- Unter bestimmten Voraussetzungen auf Antrag Befreiung von allgemeiner Leinenpflicht möglich (mehr Informationen dazu hier: Service Portal Berlin)
- Bußgelder: 35 – 5.000 €
9. Sachsen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Thüringen, Mecklenburg-Vorpommern, Hamburg, Bremen
- Zeitraum: 1. März – 15. Juli.
- Geltungsbereich: Freie Natur (Wälder, Felder, Wiesen).
- Ausnahmen: Ausgewiesene Hundeauslaufzonen.
- Bußgelder: 20–500 € (je nach Bundesland).
Expertenzitat: „Die Anleinpflicht ist auf jeden Fall wirksam und absolut unabdingbar – nicht nur zum Schutz von Rehkitzen, Hasen oder bodenbrütenden Vogelarten wie Feldlerche und Kiebitz, sondern auch, um die überlebenswichtige Ruhe für Wildtiere in ihrer sensibelsten Phase zu gewährleisten. Freilaufende Hunde lösen bei Wildtieren Fluchtreaktionen aus, die dazu führen, dass Elterntiere ihre Jungtiere verlassen – mit oft tödlichen Folgen. Durch den Klimawandel beginnt die Brutzeit zudem immer früher, weshalb der NABU rät, Hunde bereits bis zu drei Wochen vor dem 1. April anzuleinen.
Was ändert sich für Hundebesitzer ab 2026?
1. Verschärfte Kontrollen in Niedersachsen und NRW
- Niedersachsen: Doppelt so viele Kontrollen durch Jagdaufseher und Naturschutzbehörden.
- NRW: Höhere Bußgelder (bis zu 1.000 € bei wiederholten Verstößen).
- Begründung: Zunahme von Störungen durch freilaufende Hunde in den letzten Jahren.
2. Neue Hinweisschilder in Naturschutzgebieten
- Pflicht für Gemeinden: In allen Naturschutzgebieten müssen ab 2026 gut sichtbare Schilder auf die Leinenpflicht hinweisen.
- Ziel: Bessere Aufklärung der Hundebesitzer.
3. Digitales Meldesystem für Verstöße
- In Bayern und Baden-Württemberg können Verstöße gegen die geltende Leinenpflicht online gemeldet werden (z. B. über Apps der Naturschutzbehörden).
- Folge: Schnellere Ahndung von Verstöoßen.
Bußgelder für Verstöße gegen die Leinenpflicht (2026)
| Bundesland | Bußgeld (einmaliger Verstoß) | Bußgeld (wiederholter Verstoß, extreme Gefährdung) | Zuständige Behörde |
|---|---|---|---|
| Baden-Württemberg | 40–200 € | 200–5.000 € | Naturschutzbehörde |
| Bayern | 30–500 € | 500–1.500 € | Jagdaufseher / Polizei |
| Berlin | 35–150 € | 100–5.000 € | Ordnungsamt |
| Brandenburg | 50–300 € | 300–10.000 € | Jagdbehörde |
| Hessen | 50–150 € | 250–25.000 € | Naturschutzbehörde |
| Niedersachsen | 20–250 € | 250–5.000 € | Jagdaufseher / Naturschutzamt |
| Nordrhein-Westfalen | 50 – 500 € | 500–100.000 € (in Extremfällen) | Ordnungsamt |
| Rheinland-Pfalz | 25–150 € | 200–5.000 € (bis zu 10.000 € bei Listenhunden) | Naturschutzbehörde |
| Sachsen | 30–150 € | 150–1.000 € (bis zu 25.000 € bei Listenhunden) | Jagdbehörde |
| Schleswig-Holstein | 50–150 € | 200–1.000 € (bis zu 10.000 € in besonders schweren Fällen) | Naturschutzbehörde |
Wo gilt die Leinenpflicht für Hunde?
1. In freier Natur – während der Brut- und Setzzeit
Immer an der Leine:
- Wälder (auch in staatlichen und kommunalen Wäldern).
- Felder und Wiesen (auch wenn sie nicht eingezäunt sind).
- Naturschutzgebiete (FFH-Gebiete, Vogelschutzgebiete).
- Uferbereiche von Seen und Flüssen (in den meisten Bundesländern).

2. In Wohngebieten und Gebäuden
- Innerorts: In den meisten Städten gilt ganzjährig Leinenpflicht auf öffentlichen Plätzen, Straßen und in Parks (außer in ausgewiesenen Hundeauslaufzonen).
- Ausnahmen:
- Eingezäunte Hundeplätze(z. B. in Berlin oder Hamburg).
- Private Grundstücke (mit Erlaubnis des Eigentümers).
3. In Jagdgebieten
- Ganzjährig Leinenpflicht in Jagdrevieren (außer mit Erlaubnis des Jagdpächters).
- Begründung: Schutz von Wildtieren (Rehe, Hasen, Vögel).
Eine Verletzung der Leinenpflicht kann nicht nur zu Bußgeldern in Höhe bis zu 5000 € führen, sondern auch den eigenen Hund in Gefahr bringen: Verletzungen oder Unfälle in stark befahrenen Innenstädten, feindselige Begegnungen mit anderen Hunden oder Zusammenstöße in freier Landschaft mit Wildtieren, beispielsweise einer Bache mit Jungtieren. Solche Situationen sind nicht vorsehbar und können schnell hohe Tierarztkosten oder Schadensersatzforderungen nach sich ziehen.
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Wo darf man Hunde ohne Leine frei laufen lassen?
Hier folgen einige Tipps für Hundehalter für leinenfreien Freizeitspaß mit Ihrem vierbeinigen Liebling:
1. Ausgewiesene Hundeauslaufzonen
- Hundeplätze: In fast allen Städten gibt es eingezäunte Hundeauslaufzonen, in denen Hunde ganzjährig frei laufen dürfen.
- Beispiele:
- Berlin: Tempelhofer Feld (ausgewiesene Bereiche).
- München: Hundeauslaufzone im Englischen Garten.
- Hamburg: Stadtpark (Hundefreilauffläche).
- Beispiele:
- Achtung: Auch hier gilt während der Brutzeit Leinenpflicht außerhalb der eingezäunten Bereiche!
2. Private Grundstücke
- Auf eigenem Grundstück oder mit Erlaubnis des Eigentümers dürfen Hunde frei laufen.
- Ausnahme: In Naturschutzgebieten gilt auch auf Privatgrund die Leinenpflicht!
3. Spezielle Ausnahmen in einigen Bundesländern
- Schleswig-Holstein: An Stränden außerhalb der Badesaison (1. Oktober – 31. März) darf der Hund frei laufen (außer in der Brutzeit!).
- Bayern: In Almwiesen (außerhalb der Weidezeit) ist Freilauf erlaubt.
- Niedersachsen: In Heidegebieten (z. B. Lüneburger Heide) gibt es ausgewiesene Freilaufflächen.
Fazit: Leinenpflicht in der Brutzeit – Kleiner Aufwand mit großer Wirkung
Die Leinenpflicht während der Brut- und Setzzeit ist keine willkürliche Regel, sondern ein wichtiger Beitrag zum Artenschutz. Durch die einfache Maßnahme, den Hund in der freier Natur anzuleinen, können Sie Rehkitze, Vogelbruten und andere Wildtiere schützen – und gleichzeitig sowohl hohe Bußgelder als auch Gefahren für Ihren Hund vermeiden.
Merke:
- 1. März – 15. Juli (in den meisten Bundesländern) = Leinenpflicht in der Natur.
- Anleinpflicht mit lokalen Sonderregelungen: immer die Bundesgesetze checken.
- Ausnahmen: Ausgewiesene Hundeauslaufzonen und private Grundstücke.
- Bußgelder: Bis zu 5.000 € bei Verstößen.
- Tipp: Nutze die offiziellen Hundeauslaufzonen und informiere dich über die lokalen Regelungen.
Mit etwas Rücksichtnahme und Planung können Sie die Brutzeit stressfrei mit Ihrem Hund genießen – zum Wohl von Natur und Tier!
FAQ: Häufige Fragen
Ja, aber mit Ausnahmen:
- Auf privaten, eingezäunten Grundstücken darf Ihr Hund frei laufen.
- Achtung: In Naturschutzgebieten gilt die Leinenpflicht auch auf Privatgrund!
- Bußgeld: Je nach Bundesland 20–1.000 € (siehe Budget-Block).
- Haftung für Schäden: Falls dein Hund z. B. ein Rehkitz verletzt, kannst du für den Schaden an der Natur haften (bis zu mehreren tausend Euro).
- Strafanzeige: Bei wiederholten Verstößen kann eine Strafanzeige wegen Verstoßes gegen das Naturschutzgesetz drohen.
Ja! Die Leinenpflicht gilt unabhängig von der Größe oder Rasse des Hundes. Auch Chihuahuas oder Dackel können Vogelnester zerstören oder Rehkitze aufscheuchen.
Ja, aber mit Einschränkungen:
- An der Leine ist es erlaubt (Leinenlänge: meist max. 2–3 Meter).
- Flexileinen sind nicht erlaubt (keine ausreichende Kontrolle).
- Ausnahme: In ausgewiesenen Hundeauslaufzonen im Wald darf der Hund frei laufen.
- Offizielle Websites:
- NABU – Regionale Websites , z.B . Nabu Niedersachsen, Nabu Sachsen-Anhalt
- Bundesamt für Naturschutz (BfN)
- Lokale Behörden: Website deiner Gemeinde, des Landratsamts oder der Naturschutzbehörde, z.B. Verhaltenstipps für Spaziergänge mit dem Hund vom Niedersächsischen Ministerium für Landwirtschaft
Quellen:
Nabu Niedersachsen – Rüksicht nehmen bei Ausflügen in die Natur
Peta Deutschland: Leinenpflicht: Wann müssen Hunde angeleint werden? Blogbeitrag vom 03. Dezember 2024
Hinweis: Die Inhalte dieses Artikels dienen nur der allgemeinen Information und ersetzen keine Untersuchung oder Beratung durch einen Tierarzt.
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Fotos: 123RF
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