Das Wichtigste in Kürze (TL;DR)
- Die Hundesteuer ist in Deutschland eine Kommunalabgabe.
- Die Höhe der Hundesteuer ist je nach Stadt oder Gemeinde unterschiedlich.
- Bestimmte Hunde sind von der Hundesteuer ausgenommen, etwa Diensthunde oder Therapiehunde.
Warum muss man Hundesteuer bezahlen?
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Der Hauptgrund für die Erhebung einer Hundesteuer durch Städte und Gemeinden ist die Regulierung der Hundezahl. Aus Sicht der Städte und Gemeinden verursachen Hunde in erster Linie Kosten, etwa für die Beseitigung der Hinterlassenschaften, die Bereitstellung von Infrastruktur wie Hundewiesen und Auslaufflächen, die Reparatur von Grünanlagen, aber auch Personalkosten für die Kontrolle der Einhaltung von Anleinpflichten, Maulkorbzwang oder der ordnungsgemäßen Steueranmeldung. All diese Ausgaben sollen durch die Hundesteuer gedeckt werden. Da durch die Hundesteuer auch verhindert werden soll, dass in Privathaushalten zu viele Hunde leben, steigt die Steuer für den zweiten oder dritten Hund in fast allen Kommunen drastisch an. Ein weiterer Grund für die Hundesteuer ist fiskalischer Natur. Es handelt sich um eine wichtige Einnahmequelle für Städte und Gemeinden, die Einnahmen sind nicht zweckgebunden. Ein letzter Punkt ist, dass der Staat davon ausgeht, dass Personen, die Geld für die private Haltung eines Hundes, das Futter und die Pflege aufbringen können, eine über das normale Lebensbedürfnis hinausgehende wirtschaftliche Leistungsfähigkeit besitzen, was der Fiskus besteuern darf.
Kritiker meinen, dass die Hundesteuer eine Bagatellsteuer sei, das heißt, eine Steuer mit geringem finanziellem Ertrag, bei der sich die Frage stellt, ob der bürokratische Aufwand den Nutzen rechtfertigt.
Wer ist von der Hundesteuer befreit?
Prinzipiell gibt es von der Hundesteuer keine Ausnahme für bestimmte Personengruppen. In manchen Städten und Gemeinden wird Personen mit geringem Einkommen eine Ermäßigung gewährt. Allerdings sind bestimmte Hunde, nicht aber bestimmte Hunderassen von der Hundesteuer befreit. Ausschlaggebend ist im Normalfall, dass sie nicht als reine Familienhunde gehalten werden, sondern arbeiten. Häufig von der Hundesteuer befreit sind folgende Hunde
- Assistenzhunde: zum Beispiel Signalhunde für Gehörlose oder Blindenführhunde
- Jagdhunde: zum Beispiel Hunde von Berufsjägern
- gewerblich eingesetzte Hunde: zum Beispiel Hunde von Hundezüchtern
- Diensthunde: zum Beispiel Polizeihunde
- Rettungshunde: zum Beispiel Hunde mit Ausbildung zur Suche nach Verschütteten
Darüber hinaus gibt es auch für Tierheimhunde gelegentlich eine Steuerermäßigung oder Steuerbefreiung, die aber meist befristet ist. Landwirte können ebenfalls um eine Befreiung oder Ermäßigung ansuchen, wenn ihr Hund nachweislich dem Einkommenserwerb des Betriebs dient.
Wie und wo meldet man die Hundesteuer an?
Wer sich einen Hund anschafft, muss den Hund anmelden. Hierfür gelten strenge Fristen, die eingehalten werden müssen. Hundehalterinnen und Hundehalter müssen spätestens zwei bis vier Wochen nach der Adoption beziehungsweise dem Kauf oder nach einem Umzug den festen Wohnsitz ihres Hundes bei ihrem örtlichen Bürgeramt für die Hundesteuer anmelden. In manchen Gemeinden ist die Anmeldung auch über das Finanzamt geregelt. Welpen müssen spätestens zur Vollendung des dritten Lebensmonats angemeldet werden. Manche Bundesländer, etwa Hamburg und Niedersachsen, fordern außerdem eine Eintragung im Hunderegister. Die folgenden Unterlagen werden für die Anmeldung benötigt:
- Name und Anschrift von Halter oder Halterin
- Personalausweis von Halter oder Halterin
- Angaben zum Hund: Alter und Rasse des Hundes
- Datum, seit wann der Hund gehalten wird
- Name und Anschrift der Vorbesitzerin bzw. des Vorbesitzers (sofern vorhanden)
- bei sogenannten Listenhunden: Haltungserlaubnis (sogenannter Hundeführerschein) oder Sachkundenachweis
- Mikrochip-Nummer (sofern vorhanden bzw. Chippen verpflichtend vorgeschrieben ist)
- in manchen Bundesländern: Bescheinigung über das Bestehen einer Hundehaftpflichtversicherung
- Geld für die Gebühren
Da mancherorts eine Hundehaftpflichtversicherung für die Anmeldung zur Hundesteuer erforderlich ist, sollten Sie daran denken, vor der Anmeldung Ihre Hundehaftpflichtversicherung abzuschließen.
Tipp von Santévet: Auch wenn Ihr Hund nicht als gefährlich eingestuft ist, lohnt sich eine Hundehaftpflichtversicherung mit ausreichend hoher Deckungssumme. Ergänzend deckt eine Krankenversicherung für Hunde die Tierarztkosten nach Unfällen oder im Krankheitsfall ab – so sind Sie und Ihr Hund umfassend abgesichert.
Hund online anmelden
In den meisten Kommunen in Deutschland kann man die Anmeldung des Hundes mittlerweile online über das Serviceportal der Stadt oder Gemeinde erledigen. Oft ist dafür ein kostenloses BundID-Konto oder ein Servicekonto des jeweiligen Bundeslandes nötig. Die erforderlichen Unterlagen sind dieselben wie bei der herkömmlichen Anmeldung. Auch über das zentrale Verwaltungsportal des Bundes findet man das passende Online-Formular, indem man dort nach der eigenen Wohngemeinde sucht. Man wird dann direkt zum jeweiligen Online-Formular weitergeleitet. In Städten und Gemeinde, die die Anmeldung von Hunden noch nicht vollständig über das Internet anbieten, ist es meist zumindest möglich, ein PDF-Formular herunterzuladen, dieses am PC auszufüllen und per E-Mail oder Post an die angegebene Stelle zu senden.
Hundesteuermarke
Hat die Halterin oder der Halter ihren oder seinen Hund angemeldet, erhält sie oder er als Nachweis für die entrichtete Hundesteuer eine Hundesteuermarke pro angemeldeten Hund. Die meisten Kommunen in Deutschland verpflichten Halterinnen und Halter, die Hundesteuermarke am Halsband des Hundes zu befestigen. Sie muss außerhalb der Wohnung oder des Grundbesitzes sichtbar getragen werden und dient der Identifikation für die Verwaltung. In manchen Bundesländern und Gemeinden, etwa Berlin oder Hamburg, ist die Pflicht zum Tragen der Hundesteuermarke mittlerweile entfallen. Dort bekommt man nur noch den Steuerbescheid, allerdings keine Hundemarke mehr zugesandt. Auch wenn nicht gesetzlich vorgeschrieben, empfiehlt es sich, eine Hundemarke mit Kontaktdaten der Halterin oder des Halters anzubringen. Experten raten im Übrigen zu einer NFC-Hundemarke für modernen Schutz. Wenn die Steuermarke des Hundes verloren gegangen ist oder beschädigt wurde, muss man in den Städten und Gemeinden, die eine Hundesteuermarke vorschreiben, eine Ersatzmarke beantragen. Wenn man eine beschädigte Marke austauschen möchte, wird zumeist verlangt, dass diese mitgebracht, dem Antrag beigelegt oder bei digitaler Beantragung separat zugesendet wird. Der Austausch einer beschädigten Marke ist oft kostenlos, für eine verlorene Hundesteuermarke ist meist eine Gebühr zu zahlen.
Die Hundesteuermarke ist übrigens Eigentum der Stadt oder Gemeinde. Bei der Abmeldung eines Hundes muss sie wieder zurückgegeben bzw. per Post zurückgeschickt werden.
Ersetzt der Mikrochip die Hundesteuermarke?
Ein Mikrochip ersetzt die klassische Hundesteuermarke in Deutschland nicht , da beide völlig unterschiedliche Zwecke erfüllen. Der Chip dient nur der eindeutigen Identifizierung des Hundes und der Zuordnung zur Halterin bzw. zum Halter und hat nichts mit der Hundesteuer zu tun. Sinnvoll ist er aber allemal und daher für alle Hunde empfohlen, auch wenn er nicht in allen Bundesländern gesetzlich vorgeschrieben ist. Das Chippen erfolgt beim Tierarzt und ist ein medizinischer Eingriff. Eine Narkose ist hierfür nicht nötig. Die Kosten für das Chippen belaufen sich auf 30 bis 70 Euro.
Wie kann man die Hundesteuer abmelden oder ummelden?
Stirbt der Hund oder lebt er aus einem anderen Grund nicht mehr ihm Haushalt, etwa weil er weiterverkauft oder anderweitig abgegeben wurde, kann der Hundehalter bzw. die Hundehalterin den Hund von der Hundesteuer abmelden. Gewöhnlich beträgt die Frist hierfür zwei Wochen. Aber auch hier gilt wieder: Da die Hundesteuer eine kommunale Steuer ist, können die genauen Regeln je nach Wohnort unterschiedlich sein. Normalerweise verlangen Städte und Gemeinden einen schriftlichen Nachweis darüber, warum der Hund nicht mehr im Haushalt lebt. Bei Tod des Hundes ist eine Bescheinigung vom Tierarzt (Euthanasie-Bescheinigung) oder eine Bestätigung des Krematoriums erforderlich. Bei Verkauf oder Abgabe sind der Name und die vollständige Anschrift der neuen Besitzerin bzw. des neuen Besitzers sowie das Abgabedatum bekannt zu geben. Bei Abgabe ins Tierheim muss die offizielle Abgabebestätigung des Tierheims vorgelegt werden. Bei Listenhunden reicht die steuerliche Abmeldung oft nicht aus. Das Tier muss in diesem Fall zusätzlich separat beim Ordnungsamt abgemeldet werden, da dort die ordnungsrechtliche Akte sowie die Erlaubnis zur Haltung geführt werden.
Übrigens: Wer seinen Hund mitten im Jahr abmeldet, bekommt bereits im Voraus gezahlte Beträge für die restlichen Monate des Jahres zurücküberwiesen, da die Steuer dann anteilig bis zum Ende des Abmeldemonats neu berechnet wird. Wer hingegen monatelang auf die Abmeldung vergisst, bekommt zu viel gezahlte Steuern für die vergangenen Monate meist nicht zurückerstattet.
Bei Umzug in eine andere Gemeinde muss auch der Hund umgemeldet werden. Der Hund muss dazu in der alten Gemeinde abgemeldet und in der neuen Gemeinde komplett neu angemeldet werden. In diesem Zusammenhang muss die Anmeldebestätigung des neuen Wohnortes vorgelegt werden.
Wie hoch ist die Hundesteuer?
Da die Hundesteuer von den Städten und Gemeinden festgelegt wird, fällt sie unterschiedlich hoch aus. Meist ist die Steuer in ländlichen Gebieten niedriger als in Städten. Der Betrag richtet sich oft danach, wie dicht das Gebiet bereits mit Hunden besiedelt ist. Die Höhe kann aber auch ohne Zusammenhang dazu festgelegt werden. Für den 2. oder 3. Hund und alles darüber hinaus ist die Hundesteuer zudem höher als für den ersten Hund. Für sogenannte Listenhunde verlangen Städte und Gemeinden in der Regel eine erhöhte Hundesteuer. Diese kann mehrere hundert Euro pro Jahr betragen, insbesondere in Gemeinden, die Listenhunde als besonders gefährlich einstufen. Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über die jährliche durchschnittliche Höhe der Hundesteuer pro Hund je Bundesland.
Hundesteuer: Tabelle
Die genannten Preise sind ungefähre Angaben und verstehen sich jährlich.
| Baden-Württemberg | 109 Euro |
| Bayern | 84 Euro |
| Berlin | 120 Euro |
| Brandenburg | 66 Euro |
| Bremen | 150 Euro |
| Hamburg | 90 Euro |
| Hessen | 95 Euro |
| Mecklenburg-Vorpommern | 52 Euro |
| Niedersachsen | 93 Euro |
| Nordrhein-Westfalen | 104 Euro |
| Rheinland-Pfalz | 113 Euro |
| Saarland | 84 Euro |
| Sachsen | 81 Euro |
| Sachsen-Anhalt | 71 Euro |
| Schleswig-Holstein | 110 Euro |
| Thüringen | 73 Euro |
In den meisten Städten und Gemeinden werden die Beiträge jährlich fällig, in manchen Städten und Gemeinden werden sie allerdings anteilig vierteljährlich oder halbjährlich erhoben.
Warum gilt eine erhöhte Hundesteuer für Listenhunde?
In einigen Städten und Gemeinden gibt es eine stark erhöhte Hundesteuer für sogenannte gefährliche Hunde, also Hunde, die durch einen Vorfall als gefährlich eingestuft wurden, und für „Listenhunde“, also Hunde, die grundsätzlich als besonders gefährliche Rassen eingestuft sind. In manchen Städten und Gemeinden wird ein Unterschied zwischen Hunderassen, die als gefährlich eingestuft werden, und Hunderassen, bei denen dieGefährlichkeit vermutet wird, gemacht. In anderen Städten und Gemeinden gibt es nur eine einzige Liste. Sinn der erhöhten Hundesteuer für Listenhunde und als gefährlich eingestufte Hunde ist vor allem ein Lenkungseffekt. Man möchte damit erreichen, dass es weniger solcher Hunde gibt. Die Steuer soll also die Anschaffung und Haltung potenziell gefährlicher Hunde im Gemeindegebiet gezielt eindämmen, um das Risiko von Beißvorfällen durch solche Hunde zu senken. Durch die hohe Hundesteuer, die eine finanzielle Hürde darstellt, soll wirtschaftlicher Druck erzeugt werden. Die Logik hinter dieser Steuer ist also: Wer sich diese erhöhte Hundesteuer nicht leisten kann, verzichtet auf den Kauf eines Listenhundes. Darüber hinaus argumentieren viele Kommunen, dass die Überwachung von Listenhunden (z. B. die Kontrolle von Leinen- und Maulkorbpflichten, Bearbeitung von Wesenstests) einen höheren behördlichen Aufwand verursacht, was eine höhere Steuer rechtfertigt.
In manchen Bundesländern sind die Listen für gefährliche Hunderassen allerdings abgeschafft worden: In Schleswig-Holstein, Thüringen, Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg gibt es keine Rassenlisten mehr.
Expertenzitat: „Bei der Steuer für Listenhunde steht ganz deutlich der Lenkungseffekt im Vordergrund. Nachdem die Stadt die Steuer Anfang 2025 erhöht hatte, sind sechs der damals 13 Listenhunde abgemeldet und weggegeben worden.“ -Birgit Hannemann, Bürgermeisterin der Stadt Weinsberg (Kreis Heilbronn)
Hundesteuer absetzen: Ist das möglich?
Die Hundesteuer kann im Normalfall bei einem rein privat gehaltenen Familienhund nicht von der Steuer abgesetzt werden . Das Finanzamt wertet die Hundesteuer als Kosten der privaten Lebensführung. Wird der Hund allerdings beruflich genutzt, kann man die Hundesteuer genauso wie alle anderen Haltungskosten zur Gänze als Werbungskosten oder Betriebsausgaben absetzen. Das gilt etwa für Dienst- und Arbeitshunde, also zum Beispiel ausgebildete Polizeihunde, gewerbliche Wachhunde oder Hütehunde von Schäfern. Genauso gilt dies für Therapie- und Assistenzhunde, etwa Blindenführhunde, die zur Bewältigung des Alltags oder Berufs unverzichtbar sind.
Was ändert sich 2026 für Hundebesitzer?
2026 haben viele Städte und Gemeinden die Hundesteuersätze erhöht, da die Kommunen in Deutschland aufgrund angespannter Kassen höhere Einnahmen benötigen. Weiterhin gilt jedoch, dass die Höhe der Hundesteuer je nach Wohnort bzw. Bundesland unterschiedlich ausfällt und auch die Befreiungen und Ermäßigungen sehr unterschiedlich geregelt sind.
In welchen Ländern gibt es eine Hundesteuer?
Die Hundesteuer ist nicht nur eine rein deutsche Sache. Auch in anderen Ländern wird eine Steuer für Hunde erhoben. In Österreich etwa wird die Hundesteuer (dort wird sie auch Hundeabgabe genannt) von den einzelnen Gemeinden geregelt und erhoben. Die Kosten variieren genauso wie in Deutschland stark je nach Wohnort und liegen meist zwischen 7 und 130 Euro pro Jahr. Die Vorschriften und geltenden Fristen sind ähnlich wie in Deutschland. Auch in der Schweiz erheben die Kantone und Gemeinden eine jährliche Hundesteuer (dort wird sie auch Hundetaxe genannt), die oft an die Größe oder das Gewicht des Hundes gekoppelt ist. Die Regelungen entsprechen ebenfalls in etwa den Regelungen in Deutschland. Gleiches gilt für die Niederlande und Luxemburg. Andere Länder haben die Hundesteuer wieder abgeschafft, darunter Dänemark, Frankreich und Großbritannien. Auch in Belgien, Spanien, Italien, Griechenland, Ungarn und Kroatien gibt es keine Hundesteuer. In Südtirol in Italien war eine Weile angedacht worden, eine Hundesteuer einzuführen, die auch für Besuchshunde, also Hunde von Touristinnen und Touristen, gelten sollte. Die Landesregierung wollte ab 2026 für jeden mitgebrachten Hund täglich 1,50 Euro kassieren. Südtiroler Hundehalterinnen und Hundehalter hätten für jeden Hund 100 Euro pro Jahr bezahlen sollen. Das Vorhaben erhielt im Landesparlament aber keine Mehrheit und wurde somit wieder verworfen.
In Ländern wie den USA, Kanada, Irland oder Australien gibt es keine Hundesteuer im klassischen Sinn, sondern eine zweckgebundene Lizenz- oder Registrierungsgebühr, die in der Regel eher niedrig ist. Das Geld fließt direkt in den Tierschutz, das Betreiben von Tierheimen oder die Pflege von Hundeparks.
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Häufig gestellte Fragen
Grundsätzlich ist bei Hunden zwischen einmaligen und regelmäßigen Kosten zu unterscheiden. Zunächst entstehen einmal Kosten für die Erstausstattung und den Hund selbst. Wie hoch diese ausfallen, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Ein Welpe beim Züchter kostet in der Regel mehr als 1.000 Euro. Für die Grundausstattung sind um die 200 Euro einzuplanen. Das Chippen kostet rund 50 Euro. Sobald der Hund im Haushalt lebt, fallen monatliche Kosten an, etwa für Futter (30 bis 100 Euro), Leckerlis und Zahnpflege. Die Gesundheitskosten (Tierarztkosten, Impfungen) betragen rund 100 bis 200 Euro jährlich. Hierfür kann eine Hundekrankenversicherung abgeschlossen werden. Sie können für Ihren Hund selbst den Preis der Hundekrankenversicherung berechnen. Ebenfalls jährlich ist die Hundesteuer zu zahlen, die sich je nach Wohnort auf 60 bis 150 Euro beläuft. Hinzu kommt die oft vorgeschriebene Hundehaftpflichtversicherung. Auch für das Hundetraining und weitere Ausstattung sind Kosten einzukalkulieren. Insgesamt muss man bei einem Hund im ersten Jahr mit durchschnittlichen Gesamtkosten von 1.300 bis 4.700 Euro rechnen.
Wenn man als Hundebesitzerin oder Hundebesitzer keine Hundesteuer zahlt oder den Hund nicht bei der Gemeinde anmeldet, begeht man eine Ordnungswidrigkeit. Unter Umständen, etwa wenn Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit angenommen werden, kann dies auch als Steuerhinterziehung gewertet werden. Es drohen saftige Bußgelder in Höhe von mehreren Tausend Euro, eine rückwirkende Nachzahlung der Steuern sowie rechtliche Konsequenzen durch das Ordnungsamt. Die rückwirkende Nachzahlung kann sich auf vier oder fünf Jahre erstrecken. Wenn die Stadt oder Gemeinde nachweisen kann, dass der Hund schon länger im Haushalt lebt, kann es sich auch um einen noch längeren Zeitraum handeln. Eine Pfändung ist ebenfalls möglich, auch wenn für die Pfändung von Haustieren strenge Regeln gelten, da Haustiere in der Regel unpfändbar sind. Wenn jedoch die Gefahr besteht, dass hohe Kosten anders nicht beglichen werden und das unzumutbar wäre, kann unter Umständen ein wertvolles Tier auch gepfändet werden.
Die Rasse (und auch die Größe) des Hundes ist grundsätzlich kein Faktor für die Höhe der Hundesteuer. Eine Ausnahme besteht, wenn die Hunderasse auf einer Liste von sogenannten gefährlichen Hunderassen steht, also wenn es sich um sogenannte Listenhunde handelt. Die Hundesteuer für solche Hunde ist höher als die normale Hundesteuer.
Quellen
https://www.steuern.de/hundesteuer
https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Glossareintraege/H/hundesteuer.html?view=renderHelp
https://www.petbook.de/hunde/hundehaltung/das-passiert-wenn-man-die-hundesteuer-nicht-bezahlt
Hinweis: Die Inhalte dieses Artikels dienen nur der allgemeinen Information und ersetzen keine Untersuchung oder Beratung durch einen Tierarzt.
Santévet
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