Das Wichtigste in Kürze (TL;DR)
- Registrierungspflicht: Jeder Hund in Niedersachsen muss vor Vollendung des 7. Lebensmonats im zentralen Hunderegister angemeldet werden
- Pflichtcharakter: Die Anmeldung im Hunderegister Niedersachsen ist gesetzlich vorgeschrieben (§ 6 NHundG) und keine freiwillige Leistung. Eine Nichtanmeldung stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einem Bußgeld geahndet werden.
- Sachkundenachweis: Seit 2013 müssen Ersthaltende in Niedersachsen einen theoretischen und praktischen Sachkundenachweis (Hundeführerschein) erbringen.
- Kosten: Die Online-Registrierung kostet 14,50 €, die schriftliche oder telefonische Anmeldung 23,50 €. Der Hundeführerschein kostet je nach Anbieter 40–150 €.
- Zusätzliche Pflichten: Neben der Registrierung sind Chip-Pflicht (ab 6 Monaten), Hundehaftpflichtversicherung und der Abgleich mit TASSO (kostenlos, aber dringend empfohlen) zu beachten.
Wann muss ein Hund registriert werden?
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Die Anmeldefrist für Hunde im zentralen Hunderegister Niedersachsen ist klar geregelt: Jeder Hund muss vor der Vollendung des siebten Lebensmonats mit den Halterdaten und den Angaben zum Tier im Register eingetragen werden. Diese Regelung basiert auf § 6 Abs. 1 des Niedersächsischen Hundegesetzes (NHundG) und gilt für alle Hunde, unabhängig von Rasse, Größe oder Haltungszweck.
Wichtige Fristen im Überblick:
- Hunde unter 6 Monaten: Die Registrierung sollte sofort nach der Geburt oder dem Erwerb erfolgen, spätestens aber vor dem 7. Lebensmonat.
- Hunde über 6 Monaten: Für neu erworbene oder zugezogene Hunde gilt die sofortige Meldepflicht – auch wenn der Hund bereits älter als 7 Monate ist.
- Halterwechsel: Bei einem Wechsel des Halters muss der neue Halter den Hund unverzüglich im Register ummelden. Dies gilt ebenfalls bei Adressänderungen oder wenn der Hund verstorben ist.
Tipp von Santévet: Achtung, nicht verwechseln! Die Registrierung im Hunderegister Niedersachsen ersetzt nicht die Anmeldung bei Ihrer Kommunalverwaltung (z. B. für die Hundesteuer). Beide Meldungen sind unabhängig voneinander vorzunehmen!
Was wird bei der Anmeldung benötigt?
- Halterdaten (Name, Adresse, Kontaktdaten)
- Angaben zum Hund (Name, Rasse, Geschlecht, Geburtsdatum, Chip-Nummer)
- Nachweis der Kennzeichnung (Transponder/Chip, § 4 NHundG)
- Nachweis der Haftpflichtversicherung (§ 5 NHundG)
Bei der Anmeldung Ihres Hundes benötigen Sie zwingend die 15-stellige Transpondernummer des Chips, den der Tierarzt Ihrem Hund eingesetzt hat. Sie finden diese Nummer zum Beispiel in Ihrem EU-Heimtierausweis.
Die Anmeldung kann online unter www.hunderegister-nds.de, telefonisch (0441 390 10 400) oder schriftlich per Formular erfolgen. Die offiziellen Formulare finden Sie im Downloadbereich des Hunderegisters.
Zur Registrierung Ihres Halterkontos müssen Sie ein Formular oder ein Onlineformular ausfüllen, in dem Sie Angaben zu Ihrer Person machen und Anmeldeinformationen hinterlegen. Nachdem Sie alle Informationen eingetragen haben, erhalten Sie per E-Mail einen Link, mit dem Sie den Vorgang abschließen können. Achten Sie deshalb unbedingt darauf, eine korrekte E-Mail-Adresse anzugeben. Wenn die Gebühren noch nicht gezahlt wurden, müssen Sie diese anhand des Gebührenbescheids überweisen oder über einen Zahlungsdienstleister vornehmen.
Ist das Niedersächsische Hunderegister Pflicht?
Ja, die Registrierung im zentralen Hunderegister Niedersachsen ist für alle Hundehalter:innen gesetzlich vorgeschrieben!
Diese Pflicht ergibt sich direkt aus § 6 NHundG, der alle Hundehalter:innen verpflichtet, bestimmte Angaben über jeden gehaltenen Hund an das zentrale Register zu übermitteln. Die Aufsichtsbehörde ist das Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz. Das Register wird durch die GovConnect GmbH (vormals: Kommunale Systemhaus Niedersachen GmbH) im Auftrag des Landes Niedersachsen durchgeführt.
Warum gibt es diese Pflicht?
Die Einführung des zentralen Hunderegisters verfolgt mehrere Ziele:
- Gefahrenabwehr: Schnelle Identifizierung von Hunden bei Vorfällen (z. B. Bissattacken)
- Tierschutz: Verhinderung von illegaler Zucht oder Haltung
- Nachverfolgbarkeit: Identifizierung eines Hundes , Ermittlung der HundehalterIn und Gewinnung von Erkenntnissen über die Gefährlichkeit von Hunden in Abhängigkeit von Rasse, Geschlecht und Alter
- Statistische Erhebungen: Daten für die Tiergesundheit und Sicherheitsvorsorge
Gilt die Pflicht für alle Hunde?
Ja! Die Registrierungspflicht gilt unabhängig von Rasse, Größe oder Alter des Hundes. Auch Listenhunde (als gefährlich eingestufte Hunde) müssen registriert werden – für diese gelten zusätzlich strengere Auflagen (z. B. Erlaubnispflicht, Wesenstest).
Expertenzitat: „Auf eine Rasseliste zu verzichten, war der richtige Weg, da in der Regel nicht der Hund ein Problem verursacht, sondern ‚das andere Ende der Leine‘ dafür verantwortlich ist. Darüber hinaus wird seitens des Landestierschutzverbandes die Chip- und Registrierungspflicht des Hundes im Zentralen Hunderegister als auch die geforderte *Sachkunde zum Führen eines Hundes in Theorie und Praxis als positiv herausgehoben.“ – Dieter Ruhnke, Vorsitzender des Landestierschutzverbandes Niedersachsen anläßlich des 10-jährigen Bestehens des Niedersächsischen Tierschutzgesetzes – 11. Juli 2021
Was passiert, wenn ich meinen Hund nicht im Hunderegister angemeldet habe?
Eine Nichtanmeldung Ihres Hundes im zentralen Hunderegister Niedersachsen stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Die genauen Folgen hängen von verschiedenen Faktoren ab, doch eines ist sicher: Ignorieren Sie die Pflicht nicht!
Mögliche Konsequenzen durch das Hundegesetz Niedersachsen:
- Bußgeld: Bei einer nicht fristgerechten oder unterlassenen Anmeldung droht ein Bußgeld. Die Höhe variiert je nach Schwere des Verstoßes, liegt aber typischerweise im zweistelligen bis niedrigen dreistelligen Eurobereich.
- Nachmeldungspflicht: Selbst wenn Sie die Frist versäumt haben, müssen Sie Ihren Hund nachträglich anmelden. Die Pflicht besteht weiterhin!
- Probleme bei der Haftpflichtversicherung: Ohne gültige Registrierung kann der Versicherungsschutz gefährdet sein – besonders im Schadensfall.
- Schwierigkeiten bei Halterwechsel oder Umzug: Ohne Eintrag im Register ist ein offizieller Halterwechsel oder eine Ummeldung bei Umzug nicht möglich.
- Rechtliche Nachteile bei Vorfällen: Im Fall eines Hundeangriffs oder einer Beschwerde kann die fehlende Registrierung als Pflichtverletzung gewertet werden und Ihre Position verschlechtern.
Was tun bei versehentlicher Nichtanmeldung?
Falls Sie die Frist verpasst haben, sollten Sie sofort handeln:
- Online-Registrierung unter www.hunderegister-nds.de nachholen
- Kontakt aufnehmen mit der Serviceline unter 0441 390 10 400 oder per E-Mail an serviceline@hunderegister-nds.de
- Nachweise bereithalten (Chip-Nummer, Impfpass, Haftpflichtversicherung)
Kosten im Überblick
Hier finden Sie eine kompakte Übersicht aller anfallenden Kosten rund um die Hundehaltung in Niedersachsen:
| Posten | Kosten (€) | Pflicht? | Bemerkungen |
|---|---|---|---|
| Registrierung im Hunderegister (online) | 14,50 | ✅ Ja | Einmalige Gebühr |
| Registrierung im Hunderegister (schriftlich/telefonisch) | 23,50 | ✅ Ja | Höherer Aufwand |
| Chip-Implantation | 30–60 | ✅ Ja | Durch Tierarzt, ab 6 Monaten |
| Hundehaftpflichtversicherung | 50–120/Jahr | ✅ Ja | Je nach Rasse und Tarif |
| Sachkundenachweis (Theorie + Praxis) | 40–150 | ✅ Ja (für Ersthalter) | Abhängig vom Anbieter |
| Hundesteuer | 50–150/Jahr | ✅ Ja | Kommunal unterschiedlich |
| TASSO-Registrierung | 0 | ❌ Nein (aber empfohlen) | Kostenlos, lebenslang |
| Hundeschule (Grundkurs) | 100–300 | ❌ Nein | Optional, aber sinnvoll |
Was kostet ein Hundeführerschein oder Sachkundenachweis in Niedersachsen?
Der Hundeführerschein (auch Sachkundenachweis genannt) ist in Niedersachsen für Ersthalter:innen seit Juli 2013 Pflicht. Die Kosten setzen sich aus verschiedenen Komponenten zusammen und variieren je nach Anbieter und Prüfungsmodus.
Wer muss den Hundeführerschein (Hunde-Sachkundeprüfung) machen?
Den Hundeführerschein Niedersachsen , auch bekannt als Hunde-Sachkundeprüfung, müssen Ersthalter:innen ablegen, d.h. alle Personen, die erstmals einen Hund halten und keine Vorerfahrung nachweisen können. Die Prüfung sollte in diesem Fall vor Aufnahme der Hundehaltung erfolgen. Eine Ausnahmeregelung gilt für Personen, die in den letzten 10 Jahren mindestens 2 Jahre ununterbrochen einen Hund gehalten haben. Gemäß § 3 Abs. 6 NHundG sind Sie in diesem Fall von der Pflicht befreit.
Kostenübersicht Hundeführerschein in Niedersachsen
| Leistung | Kosten (ca.) | Details |
|---|---|---|
| Theorieprüfung (online) | 30–40 € | 35 Multiple-Choice-Fragen, günstiger als Papierversion |
| Theorieprüfung (Papier) | 40–50 € | Vor Ort bei anerkanntem Prüfer |
| Praxistest | 40–60 € | Gehorsamsprüfung, Begegnungstraining, Stadtgang |
| Kombipaket (Theorie + Praxis) | 80–150 € | Je nach Anbieter und Umfang |
| Vorbereitungskurs (optional) | 50–200 € | Nicht Pflicht, aber empfehlenswert |
Gesamtkosten der Gebühr: 40–150 € (je nach Wahl der Prüfungsform und Anbieter)
Fazit
Das Hunderegister Niedersachsen ist für alle HundehalterInnen gesetzliche Pflicht – spätestens vor dem 7. Lebensmonat muss jeder Hund angemeldet werden. Mit Kosten von 14,50 € online oder 23,50 € schriftlich ist die Registrierung schnell erledigt, doch die Konsequenzen bei Nichtanmeldung können teuer werden. Für ErsthalterInnen kommt noch der Hundeführerschein oder Sachkundenachweis hinzu, der seit 2013 Pflicht ist. Zusammen mit Chip, Haftpflichtversicherung und dem kostenlosen TASSO-Abgleich sorgen Sie so für maximale Sicherheit – für Ihren Hund und für Sie. Nutzen Sie die offiziellen Kanäle wie die entsprechenden Websites des Landes Niedersachsen und handeln Sie rechtzeitig, um Bußgelder und Stress zu vermeiden. Verantwortungsvolle Hundehaltung beginnt mit der korrekten Anmeldung!
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FAQ – Häufig gestellte Fragen
Ja! Die Eintragung im Hunderegister Niedersachsen ersetzt nicht die Registrierung bei TASSO oder anderen Haustierregistern. TASSO ist kostenlos und dient vor allem der Rückführung verlorener Tiere. Das niedersächsische Register ist eine gesetzliche Pflicht, während TASSO eine freiwillige, aber dringend empfohlene Zusatzleistung ist.
Ja, aber Sie sollten dies so schnell wie möglich nachholen. Eine verspätete Anmeldung stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann ein Bußgeld nach sich ziehen. Die Pflicht besteht unabhängig vom Alter des Hundes!
Nichts! Änderungen wie Adressänderungen, Halterwechsel oder die Abmeldung eines verstorbenen Hundes sind kostenfrei. Nur die erste Anmeldung eines Hundes ist gebührenpflichtig.
Nein. Die Registrierungspflicht gilt für alle Hunde in Niedersachsen – unabhängig von Rasse, Größe oder Haltungszweck. Selbst wenn Ihr Hund bereits in einem anderen Register (z. B. TASSO) eingetragen ist, muss er zusätzlich im zentralen Hunderegister Niedersachsen gemeldet werden.
Quellen:
ML Niedersachsen – Informationen zum Hundegesetz
Hinweise für HundehalterInnen in Hannover
Hinweis: Die Inhalte dieses Artikels dienen nur der allgemeinen Information und ersetzen keine Untersuchung oder Beratung durch einen Tierarzt.
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Fotos: 123RF
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