Haftpflichtversicherung für Katzen

In Deutschland muss man keine Haftpflichtversicherung für Katzen abschließen. Anders als bei Hunden, für die in einigen Bundesländern eine Haftpflichtversicherung vorgeschrieben ist, gibt es keine entsprechende Regelung für Katzen. Dennoch kann es sinnvoll sein, eine Haftpflichtversicherung abzuschließen, um sich vor eventuellen Schadensersatzansprüchen zu schützen. 

Haftpflichtversicherung für Katzen
Haftpflichtversicherung für Katzen - Shutterstock

Sind Katzenbesitzer:innen für Schäden haftbar?

Wenn Ihr Tier einen Schaden anrichtet oder jemanden verletzt, können Sie als Halterin oder Halter haftbar gemacht werden und müssen möglicherweise für die entstandenen Kosten aufkommen. In einigen Fällen haben Geschädigte sogar Anspruch auf Schadensersatz. In solchen Situationen kann eine Versicherung Ihnen finanziellen Schutz gewähren und Sie bei der Deckung möglicher Schadenersatzansprüche unterstützen. 

Sind Katzen in der privaten Haftpflicht mitversichert?

Da Katzen als zahme Haustiere gelten, sind sie in einer privaten Haftpflichtversicherung mitversichert. Sie benötigen also keine eigene Katzenhaftpflichtversicherung für Ihre Samtpfote. Um sicherzugehen, welche Schadensfälle übernommen werden, sollten Sie Ihren Versicherer kontaktieren.

Wer haftet, wenn eine Katze einen Unfall verursacht?

Wenn Ihr Haustier einen Unfall verursacht, kann die Haftung je nach den Umständen des Unfalls unterschiedlich sein. In der Regel haften Sie als Halterin oder Halter für die Handlungen Ihrer Katze und sind somit für Schäden verantwortlich, die durch Ihre Katze verursacht werden.

Wenn das Tier beispielsweise auf die Straße läuft und dadurch einen Verkehrsunfall verursacht, können Sie als Halterin oder Halter haftbar gemacht werden. In einem solchen Fall kann es sein, dass Sie für die entstandenen Schäden am Fahrzeug oder an anderen beteiligten Personen aufkommen müssen.

Sind Halter:innen zu Schadensersatz verpflichtet?

In Deutschland gilt das Prinzip der Tierhalterhaftung gemäß § 833 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Danach haften Tierhalter:innen grundsätzlich für Schäden, die ihre Tiere anrichten (sowohl für Personen- als auch für Sachschäden), es sei denn, sie können nachweisen, dass sie alle erforderlichen Vorkehrungen getroffen haben, um solche Schäden zu verhindern.

Haftpflichtversicherung für Katzen© Shutterstock

Welche Schäden werden von der Versicherung für Katzen übernommen?

Je nachdem, welche Art von Police Sie abgeschlossen haben, übernimmt Ihre private Haftpflicht unterschiedlich hohe Summen und bieten Ihnen unter Umständen auch rechtlichen Beistand. Auch die Übernahme von Kosten durch ein Gerichtsverfahren ist möglich.

Es ist wichtig, dass Sie im Schadensfall umgehend Kontakt mit Ihrer Versicherung aufnehmen und den Vorfall melden, damit die Privathaftpflicht die Schadensregulierung übernehmen kann.

Übernimmt die Haftpflicht, wenn Ihre Katze jemanden verletzt?

Wenn Ihre Katze eine Person kratzt oder beißt und dadurch Verletzungen entstehen, können Sie als Halterin oder Halter haftbar gemacht werden. Insbesondere tiefere Bisse müssen umgehend behandelt werden und können Krankheiten übertragen.

In einem solchen Fall spricht man von Personenschäden. Auch hier kann die private Haftpflichtversicherung die Kosten für medizinische Behandlungen und eventuelle Schmerzensgeldforderungen aufgrund der gesundheitlichen Beeinträchtigungen übernehmen. 

Werden die Kosten für Schäden an Autos übernommen?

Wenn Ihre Katze etwa Kratzer oder Dellen an einem Fahrzeug verursacht, können Sie als Halterin oder Halter haftbar gemacht werden. In einem solchen Fall kann die Haftpflichtversicherung die Kosten für die Reparatur des beschädigten Autos übernehmen.

Zahlt die Versicherung, wenn die Mietwohnung beschädigt wird?

Katzen können verschiedene Arten von Schäden in Wohnungen verursachen, insbesondere wenn sie nicht ausreichend beaufsichtigt oder trainiert werden. Aber auch bei gut erzogenen Samtpfoten haben die Halter:innen nicht immer die Möglichkeit, das Verhalten von Haustieren zu kontrollieren. Im schlimmsten Fall hat der Vermieter Anspruch auf Schadensersatz. Einige häufige Mietsachschäden sind:

  • Kratzer an Möbeln, Wänden und Parkettböden der Mietwohnung: Katzen haben natürliche Kratzbedürfnisse und können Möbel, Teppiche, Parkett und Wände beschädigen, wenn sie keine geeigneten Kratzmöglichkeiten haben.
  • Urin- und Kotflecken: Unsaubere Katzen können Urin- und Kotflecken auf Teppichen, Polstermöbeln oder anderen Oberflächen hinterlassen, was zu Geruchsproblemen und Flecken führen kann. Häufig ist dieses Verhalten ein Symptom für ein anderes Problem. Wenn Ihre Katze in die Wohnung uriniert, sollten Sie die Ursache unbedingt feststellen.
  • Lärmbelästigung: Katzen können durch lautes Miauen, Tappen oder Spielen für Lärmbelästigung sorgen, insbesondere in Mehrfamilienhäusern.

Es ist wichtig, dass Katzenhalterinnen und -halter Maßnahmen ergreifen, um diese Mietschäden zu vermeiden oder zu minimieren, z. B. durch Bereitstellung von ausreichenden Kratzmöglichkeiten, regelmäßige Reinigung des Katzenklos und Training der Katze auf unerwünschtes Verhalten.

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Passiver Rechtsschutz bei Streitigkeiten

In der Regel übernimmt eine Privathaftpflicht auch eventuelle Anwalts- und Gerichtskosten, die im Zusammenhang mit einem Haftpflichtschaden entstehen. Wenn beispielsweise ein Dritter Schadensersatzansprüche gegen Sie geltend macht und es zu rechtlichen Auseinandersetzungen kommt, können die Anwalts- und Gerichtskosten von Ihrer Versicherung übernommen werden. In vielen Fällen gibt es auch einen passiven Rechtsschutz, der ungerechtfertigte Ansprüche für Sie gerichtlich klärt.

Wie können Sie Unfällen vorbeugen?

Es gibt verschiedene Maßnahmen, die Halterinnen und Halter ergreifen können, um Unfälle mit ihren Katzen zu vermeiden. Hier sind einige Tipps:

  • Sicherheit im Haus: Stellen Sie sicher, dass Ihr Zuhause katzensicher ist, indem Sie gefährliche Gegenstände außer Reichweite Ihrer Katze aufbewahren und potenzielle Gefahrenquellen wie offene Fenster oder Balkone sichern.
  • Regelmäßige Tierarztbesuche: Bringen Sie Ihre Katze regelmäßig zum Tierarzt bzw. zur Tierärztin, um sicherzustellen, dass sie gesund ist und keine Verhaltensprobleme hat, die zu Unfällen führen könnten. Damit die Tierarztkosten im Rahmen bleiben, sollten Sie eine Tierkrankenversicherung abschließen.
  • Ausreichend Bewegung und Beschäftigung: Sorgen Sie dafür, dass Ihre Katze genügend Bewegungsmöglichkeiten hat und ausreichend beschäftigt ist, um Langeweile und damit verbundenes destruktives Verhalten zu vermeiden.
  • Training und Erziehung: Trainieren Sie Ihre Katze mit positiver Verstärkung, um unerwünschtes Verhalten wie Kratzen an Möbeln oder das Betreten von gefährlichen Bereichen zu unterbinden.
  • Aufmerksamkeit im Freien: Wenn Ihre Katze Zugang zum Freien hat, achten Sie darauf, dass sie in einer sicheren Umgebung bleibt und nicht in gefährliche Situationen gerät.

Indem Sie diese Maßnahmen befolgen und aufmerksam sind, können Sie dazu beitragen, Unfälle mit Ihrer Katze zu vermeiden und für ihre Sicherheit sorgen.

Herausgegeben von

Sabine Tollen