Das Wichtigste in Kürze (TL;DR)
- Es gibt in Deutschland keine bundesweit einheitliche Maulkorbpflicht.
- Für gefährliche Hunde gilt in fast allen Regionen eine Maulkorbpflicht.
- In öffentlichen Verkehrsmitteln und an viel belebten Orten gilt ebenfalls häufig eine Maulkorbpflicht.
Welche Hunderassen brauchen aufgrund einer rassenspezifischen Maulkorbpflicht einen Maulkorb?
Da das Hunderecht in Deutschland Ländersache ist, gibt es keine bundeseinheitliche Maulkorbpflicht oder einheitliche Rasseliste. Das bedeutet, dass es je nach Bundesland unterschiedlich ist, welche Hunderassen einen Maulkorb brauchen. Für Hunde, die als gefährlich gelten, sogenannte Listenhunde oder Kampfhunde, darunter:
- Pitbull Terrier
- American Staffordshire Terrier
- Staffordshire Bullterrier
- Bullterrier
gilt in vielen Bundesländern im öffentlichen Raum eine strenge Maulkorb- und Leinenpflicht. Je nach Bundesland (z. B. Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen) gehören auch Rassen wie Rottweiler oder Dogo Argentino zu den gelisteten Hunden. Manchmal werden Ausnahmen nach einem bestandenen Wesenstest gewährt. Einzig in Niedersachsen und in Schleswig-Holstein gibt es keine generelle Rasseliste, die Maulkorbpflicht gilt nur nach individueller behördlicher Einschätzung (z. B. nach einem Vorfall). Die Regeln für Listenhunde in Niedersachsen etwa sind dem niedersächsischen Hundegesetz zu entnehmen.
Tipp von Santévet: Egal ob mit oder ohne Rasseliste: Auch ein Hund ohne Listenzugehörigkeit kann nach einem Beißvorfall als „gefährlicher Hund“ eingestuft werden. Lassen Sie Ihren Hund frühzeitig sozialisieren und erwägen Sie – auch freiwillig – einen Wesenstest. Das erleichtert im Zweifel den Nachweis der Unbedenklichkeit gegenüber der Behörde.
Maulkorbpflicht im Bus und ÖPNV

Die Regelung für Hundemaulkörbe in Bus und Bahn in Deutschland hängen vom jeweiligen Verkehrsunternehmen oder Verkehrsverbund ab. In der Deutschen Bahn gilt etwa für Hunde, die nicht in einer Transportbox reisen, eine Leinen- undMaulkorbpflicht. Blindenführhunde und gekennzeichnete Assistenzhunde müssen im Zug keinen Maulkorb tragen. In vielen regionalen Verkehrsverbünden ist ein Maulkorb für Hunde außerhalb von Transportboxen ebenfalls vorgeschrieben. Manchmal liegt es auch im Ermessen des Fahrpersonals, ob ein Maulkorb angelegt werden muss oder ob der Hund andere Fahrgäste gefährdet/ängstigt.
Expertenzitat: „In Bus und Bahn potenziert sich die Enge, und die Fluchtdistanz unterschreitet das für Hunde erträgliche Maß oft um 100 Prozent. Weil ein Ausweichen physisch unmöglich ist, schaltet das Nervensystem bei plötzlicher Bedrängnis in Bruchteilen einer Sekunde vom Flucht- in den Verteidigungsmodus um.“-Nicole Lachmair, lizenzierte Hundetrainerin und Verhaltensberaterin
Wann bekommt ein Hund Maulkorbpflicht?
Wenn ein Hund bereits durch Aggression aufgefallen ist, kann das Ordnungsamt einen individuellen Maulkorbzwang anordnen. Dies kann unabhängig von der Rasse erfolgen und gilt für den einzelnen Hund. Folgende Vorfälle können zu einem individuellen Maulkorbzwang führen:
| Beißvorfälle | Menschen oder anderee Tiere wurden gebissen oder verletzt |
| Gefahrdrohendes Anspringen | Hund zeigt übersteigerte Aggression oder attackiert Personen/Tiere (ohne Biss) |
| Unkontrolliertes Jagdverhalten | Reißen von Wild oder wiederholtes Hetzen von Nutztieren |
| Meldungen durch Dritte | dokumentierte, begründete Beschwerden aus der Nachbarschaft bzw. von Passanten, die auf eine konkrete Gefahr hindeuten |
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Wie lange kann ein Hund einen Maulkorb tragen?

Die Tragedauer für einen Maulkorb hängt vom Alter des Hundes ab. Welpen sollten schon spielerisch an den Maulkorb gewöhnt werden, wenn sie wenige Monate alt sind, auch wenn die Tragepflicht meist erst ab einem Alter von 6 Monaten beginnt. Sobald der Hund den Maulkorb akzeptiert, kann die Tragezeit beginnend mit wenigen Sekunden nach und nach verlängert werden. Bei richtiger Gewöhnung kann ein gut sitzender Maulkorb über mehrere Stunden hinweg, etwa bei Spaziergängen, im Training, im Alltag zum Beispiel in Bus und Bahn, getragen werden. Wichtige Voraussetzungen für die Tragedauer sind:
- Der Maulkorb muss gut zu Kopfform und Schnauze passen.
- Hecheln und Trinken müssen frei möglich sein: Der Hund muss das Maul komplett öffnen können, um zu hecheln (Temperaturregelung) und zu trinken.
- Ein freier Blick muss gewährleistet sein.
- Der Maulkorb muss fest (aber nicht zu eng) und sicher sitzen.
- Der Maulkorb muss beißsicher sein.
- Es muss genug Luftzirkulation für eine ausreichende Atmung geben.
Bekommt man eine Strafe bei Verstoß gegen Maulkorb- und Leinenpflicht?
Wie die Regeln zum Tragen eines Maulkorbs variieren auch die Regeln und die Höhe der Bußgelder bei einem Verstoß gegen die Maulkorb- sowie auch die Leinenpflicht je nach Bundesland, Gemeinde und der jeweiligen Hunderasse. Als Richtwert kann man Folgendes annehmen: Halterinnen und Halter, die bei einem gewöhnlichen Hund gegen eine örtliche Maulkorbpflicht verstoßen, zahlen beim ersten Mal in der Regel ein geringeres Bußgeld von bis zu 50 Euro. Im Durchschnitt liegen die Spannen bei 45 bis 250 Euro, je nach Stadt auch höher. Bei Verstößen gegen Auflagen für behördlich als gefährlich eingestufte Hunde oder Listenhunde fallen die Bußgelder für die Hundebesitzerin bzw. den Hundebesitzer deutlich höher aus. Sie reichen von mehreren Hundert Euro bis hin zu niedrigen vierstelligen Strafzahlungen und können in Einzelfällen sowie bei schweren Verstößen laut Gesetzesrahmen bis zu 10.000 Euro oder mehr betragen.
Was ändert sich für Hundebesitzer ab 2026?
In einzelnen Bundesländern gibt es ab 2026 neue Hundegesetze. In Bremen etwa gilt ab dem 1. Juli 2026 ein neues Gesetz, das unter anderem strikte Auflagen für als gefährlich eingestufte Hunde vorsieht, was direkt an eine Maulkorbpflicht gekoppelt ist. Einige Verkehrsbetriebe haben zudem 2026 klarere oder verschärfte Mitnahmeregeln eingeführt. Dazu gehört die Pflicht zum Tragen eines Hundemaulkorbs in Stoßzeiten für größere Hunde.
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In welchen Ländern gilt die Maulkorbpflicht für Hunde?

In vielen europäischen Ländern gilt eine Regelung für das Tragen von Maulkörben für Hunde. Die Regeln variieren jedoch je nach Region, Rasse und Situation. Allgemein ist die Lage ähnlich wie in Deutschland, etwa dass es eine spezielle Maulkorbpflicht für Listenhunde gibt und dass in den öffentlichen Verkehrsmitteln ein Maulkorb getragen werden muss.
Maulkorbpflicht in Österreich
Die Bestimmungen über Maulkorb- und Leinenzwang werden ähnlich wie in Deutschland von den einzelnen Gemeinden festgelegt. Daher ist die Rechtslage in den verschiedenen Bundesländern bzw. einzelnen Gemeinden unterschiedlich. Üblich ist etwa generell ein Maulkorb- oder Leinenzwang für Hunde außerhalb von umzäunten oder abgeschlossenen Grundstücken und Häusern in Wohngebieten sowie eine Maulkorbpflicht an bestimmten Orten, zum Beispiel in öffentlichen Verkehrsmitteln oder im Grünland. Für Listenhunde gilt eine generelle Maulkorb- und Leinenpflicht etwa in Wien, Niederösterreich und Oberösterreich. In Tirol und Salzburg hingegen gibt es keine generellen rassespezifischen Listen, aber strenge Auflagen und Maulkorb-/Leinenzwang nach Einzelfallprüfung oder bei auffälligen beziehungsweise als gefährlich eingestuften Hunden. Bei Reisen durch Österreich empfiehlt es sich daher, als Hundehalterin bzw. Hundehalter immer einen passenden Maulkorb und eine Leine dabei zu haben, damit man vor Ort flexibel reagieren kann.
Maulkorbpflicht in der Schweiz
Auch in der Schweiz gibt es keine einheitliche, landesweite Maulkorbpflicht für Hunde. Die Vorschriften sind ebenso wie in Deutschlandkantonale und kommunale Angelegenheiten, weshalb sich die Regeln von Ort zu Ort stark unterscheiden können. Einige Kantone führen Listen mit potenziell gefährlichen Hunderassen, für die eine Maulkorbpflicht gilt. Als Listenhunde gelten hier beispielsweise Bullterrier, die einer Maulkorbpflicht unterliegen. In Zürich gibt es strenge Vorgaben für Kampfhunde. Besitzerinnen und Besitzer müssen Bullterrier an der Leine führen und immer einen Beißkorb anlegen. In vielen öffentlichen Verkehrsmitteln oder Seilbahnen müssen größere Hunde häufig einen Maulkorb tragen. Hundehalterinnen und Hundehalter, die mit ihrem Hund in die Schweiz reisen, sollten sich vorher ausreichend informieren, ob für das jeweilige Gebiet eine strenge Pflicht und Regeln existieren.
Maulkorbpflicht in Italien
In Italien besteht eine generelle Pflicht, für Hunde in der Öffentlichkeit immer einen Maulkorb mitzuführen , aber der Hund muss ihn im Alltag nicht dauerhaft tragen. Aktiv angelegt werden muss dem Hund der Maulkorb in öffentlichen Verkehrsmitteln wie Bussen, Bahnen oder Seilbahnen und in bestimmten öffentlichen Gebäuden. Auch manche Gemeinden oder Regionen können im Einzelfall das Tragen anordnen.
Hinweis: Die Inhalte dieses Artikels dienen nur der allgemeinen Information und ersetzen keine Untersuchung oder Beratung durch einen Tierarzt.
Häufig gestellte Fragen
Der Kauf eines Maulkorbs kostet rund 20 € bis 80 €. Für die verhaltensmedizinische Beratung (falls vor einer Prüfung oder nach einem Vorfall erforderlich) ist mit 80 € bis 180 € zu rechnen, für einen Wesenstest mit 100 € bis 300 €. Die Vorbereitung auf die Beurteilung (Hundetrainerin/Hundetrainer, mehrere Sitzungen) kostet rund 150 € bis 400 €. Der Antrag auf Befreiung von der Maulkorbpflicht (sofern zulässig) schlägt sich mit einer Bearbeitungsgebühr von 25 € bis 50 € zu Buche.
In Berlin gilt das strenge Berliner Hundegesetz , das Haltern klare Regeln für den Alltag vorschreibt. Gefährliche Hunde müssen zum Beispiel nach § 5 Abs. 1 ab dem siebenten Lebensmonat außerhalb des ausbruchssicheren Grundstücks, auf dem sie gehalten werden, und bei Mehrfamilienhäusern außerhalb der Wohnung stets einen beißsicheren Maulkorb tragen. Darüber hinaus sind gefährliche Hunde außerhalb des ausbruchssicheren Grundstücks, auf dem der Hund gehalten wird, und bei Mehrfamilienhäusern außerhalb der Wohnung laut § 23 Abs. 1 stets an einer höchstens zwei Meter langen, reißfesten Leine zu führen.
In Bayern gibt es keine einheitliche, landesweite Maulkorbpflicht für alle Hunde. Bei Hunden, die eine konkrete Gefahr für Menschen oder andere Tiere darstellen, kann die Gemeinde eine Leinenpflicht oder einen Maulkorbzwang anordnen. Listenhunde in Bayern werden nach der bayerischen Kampfhundeverordnung in 2 Kategorien unterteilt. Hunde der Kategorie 1 (American Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Tosa Inu, Bandog und Kreuzungen mit diesen Rassen) gelten per Gesetz als gefährlich. Die Haltung ist in Bayern fast durchgehend verboten, sollte eine Haltung erlaubt sein, gilt eine strikte Maulkorbpflicht ab dem 6. Lebensmonat im öffentlichen Raum. Rassen wie Rottweiler, Bullterrier, Cane Corso oder die Deutsche Dogge fallen in Kategorie 2 und für sie gilt die Maulkorbpflicht so lange, bis die Halterin oder der Halter ein Negativzeugnis vorlegen kann.
Quellen
https://www.bussgeldkatalog.org/maulkorbpflicht
https://www.bahn.de/angebot/zusatzticket/hund
https://www.vier-pfoten.de/unseregeschichten/ratgeber-hund/maulkorb-bei-hunden-richtiger-sitz-und-training
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