Werden Kosten bei Allergien von Santévet erstattet?
Ja, Kosten im Zusammenhang mit Allergien werden von Santévet erstattet, sofern folgende Bedingungen erfüllt sind:
- Die Allergie ist erstmals nach Ablauf der vertraglichen Wartefrist für Krankheiten (45 Tage) aufgetreten.
- Die Allergie steht nicht im Zusammenhang mit einer Krankheit (z. B. Zeckenbiss, der Hautallergien verursacht) oder einem Unfall (z. B. Zeckenbiss, der ein Ödem verursacht), der vor Vertragsbeginn, während der Wartefrist oder im Rahmen der vertraglichen Ausschlüsse aufgetreten ist.
👉 Mehr über die Santévet-Leistungen erfahren
👉Mehr über die Santévet-Ausschlüsse erfahren






