Wie können wir Ihnen helfen?

Werden bereits bekannte Krankheiten erstattet?

Wenn Ihnen bei Abgabe Ihrer Erklärung zum Abschluss des Versicherungsvertrags Krankheiten, Unfälle, angeborene oder genetisch bedingte Fehlbildungen des versicherten Tieres, die in den letzten 12 Monaten vor Antragstellung einer Behandlung bedurften, bekannt sind, gilt folgendes: Versicherungsfälle, die innerhalb der ersten 24 Monate ab Versicherungsbeginn beginnen und in Zusammenhang mit solchen Krankheiten, Unfällen oder Fehlbildungen stehen, sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.

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