Werden bereits bekannte Krankheiten erstattet?
Ausgaben im Zusammenhang mit einem Unfall und/oder einer Krankheit, die vor dem Abschluss der Versicherung oder während der Wartezeit aufgetreten sind, werden nicht erstattet. Dies schließt auch die Folgekosten und Folgen während der gesamten Laufzeit Ihres Vertrags mit ein.








