Wie können wir Ihnen helfen?

Ist die Sterilisation/Kastration meines Haustiers inbegriffen?

Kastration oder Sterilisation, die auf Initiative des Eigentümers und ohne Verdacht auf eine Erkrankung erfolgen, können im Rahmen der Vorsorgepauschale schon ab Vertragsbeginn erstattet werden.

Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine Erstattung dieser Operation auch im Rahmen der jeweiligen Obergrenze erfolgen. Bitte beachten Sie hierzu unsere AVB.

Hat es geholfen?
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